kündigung nach Arbeitsunfall

Hallo,

Ich habe am 19.10.09 bei einer Zeitfirma angefangen
am 15.2.10 hatte ich einen Arbeitsunfall wo mir eine
schwere Trommel(80Kg)auf mein Knie fiel,das wurde dort
im Betrieb gemeldet.Ab dem 16.2.10 wurde ich vom Unfallarzt krankgeschrieben die letzte Krankmeldung
ging normal bis 31.3.10.Am 16.3.10 bekam ich per Post
fristgerechte Kündigung zum 31.3.10.Wenn ich weiter
krankgeschrieben werde wer zahlt oder muss ich mich arbeitslos melden.

salü

soweit ich weiss dürfen sie dir doch gar nicht kündigen…du bist geschüzt bei
krnakheit mind ein halbes jahr lang. so ist es in der schweiz…in aber nicht
sicher. hoffe es kann dir jemand weier helfen…
gute besserung

lg
marlen

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ich kann leider nicht weiterhelfen, da ich damit keine Erfahrung habe.

Hallo Fantasy,
ich würde erst mal durch einen Anwalt prüfen lassen ob die Kündigung während der Krankheit rechtens war.

Wahrscheinlich musst Du Dich arbeitslos aber nicht arbeitsfähig melden.

Guten Morgen, Fantasy63,

mit den Zeitarbeitsfirmen kenne ich mich leider nicht so aus. Es kann nämlich sein, dass die in ihren Verträgen Klauseln haben, die ausdrücklich darauf hinweisen, dass im Falle länger andauernder Krankeit eine Kündigung erfolgt, was ich zwar für unmenschlich bzw. unvorstellbar halt, aber heute hört man ja die tollsten Sachen, was Arbeitsrecht anbelangt.
Normalerweise jedoch kann einem Mitarbeiter nicht gekündigt werden, und erst recht dann nicht, wenn er einen Arbeitsunfall hatte.
So lange du krankgeschrieben bist, wird sicherlich der Arbeitgeber weiter bezahlen müssen. Nach 6 Wochen Krankheit zahlt bekanntlich die Krankenkasse das Gehalt weiter.

  1. Ich würde dir empfehlen, den Tatbestand, dass der Arbeitgeber dir während der Krankheit gekündigt hat, deiner Krankenkasse zu melden. Die werden dann sicherlich ihre Anwälte die Sache regeln lassen und so ersparst du dir die Anwaltskosten, wenn du selber klagen würdest, es sei denn, du bist gewerkschaftlich organisiert. Dann könntest du selber klagen, die Kosten zahlt dann die Gewerkschaft. Und sie stellt dir einen sachkundigen Arbeitsrechts-Experten zur Verfügung, der für dich die Sachlage klärt.
  2. Hier bei „wer-weiß-was“ gibt es ganz bestimmt auch Anwälte, die Experten in Sachen Arbeitsrecht sind, oder auch Rechtsanwalts-Gehilfen/innen kennen sich meistens sehr gut aus und können dir deine Fragen noch besser, als ich beantworten, weil sie sich speziell mit dem Arbeitsrecht sehr gut auskennen.

Nun hoffe ich dir einigermaßen geholfen zu haben.

Mit besten Grüßen
Konrad Kleine-Kalmer

Hallo Fantasy63,

ist es ein befristeter oder unbefristeter Arbeitsvertrag, mit festgelegter Probezeit?
Nach den Datumsangaben gehe ich mal von der Probezeit aus…
da gilt 14-tägiges Kündigungsrecht ohne Angabe der Kündigungsgründe.
Auf alle Fälle muss eine Arbeitslosmeldung erfolgen, sobald die Kündigung schriftlich zugegangen ist und der Hinweis bzw. Darlegung der Krankschreibung.
Aber ich würde mir arbeitsrechtliche Unterstützung suchen, da es nach Ihren Angaben ein Betriebsunfall ist. Mehr kann ich leider nicht dazu sagen.
Viel Glück !
SN

Ich habe am 19.10.09 bei einer Zeitfirma angefangen
am 15.2.10 hatte ich einen Arbeitsunfall wo mir eine
schwere Trommel(80Kg)auf mein Knie fiel,das wurde dort
im Betrieb gemeldet.Ab dem 16.2.10 wurde ich vom Unfallarzt
krankgeschrieben die letzte Krankmeldung
ging normal bis 31.3.10.Am 16.3.10 bekam ich per Post
fristgerechte Kündigung zum 31.3.10.Wenn ich weiter
krankgeschrieben werde wer zahlt oder muss ich mich arbeitslos
melden.

Bin mir jetzt nicht wirklich sicher aber ich denke mal das die zuständige BG erstmal weiter zahlen muß solange du krank geschrieben bist denn so wie es aussieht bist du länger als 6 Wochen krank.An deiner stelle würde ich auch schnellstens einen Anwalt in Anspruch nehmen denn eine Kündigung im Krankheitsfall ist so oder so Sittenwiedrig und kommt bei keinem Arbeitsgericht gut an.