Kündigung nach Arbeitsunfall

seit dem 20.7.2010 habe ich einen 400 Euro Job als Küchenhilfe bei einer Münchner Firma. Am 23.9.2010 fiel ich während meiner Arbeitszeit die Kellertreppe hinunter. Man kümmerte sich nicht um mich, abends im Krankenhaus wurden schwere Prellung im LWS Bereich festegestellt. Ich wurde für 1 Woche krank geschrieben, dies teilte ich dem AG auch am nächsten Tag telefonisch mit. Am 1.10.2010 wurde ich wieder 1 Woche krankgeschrieben, die AU schickte ich am Samstag per Post ab. Nun bekam ich heute einen ziemlich agressiven Telefonanruf, man wüsse nicht - ob ich noch krank wäre und so ginge das nicht, man würde über eine Kündigung nachdenken, die Filiale hätte laufend versucht mich telefonisch zu erreichen (was nicht stimmt -da bei mir immer auch der AB läuft und ich auf fast immer zu Hause war) ich habe nun mit dem Filialleiter gesprochen, der mich wieder an die Filiale verwies und man behauptete weiterhin man habe laufend versucht mich telefonisch zu erreichen - nach Rückfrage von mir, weshalb man dann nicht auf den AB gesprochen habe, wurde mir nur gesagt man hätte nun keine Zeit mehr.

Ich nehme an, das ich nun in den nächsten Tagen die Kündigung bekomme (anscheinend liegt sie achon geschrieben auf dem Tisch) ich nehme an, dieses ganze Prozedere hatte nur den Sinn, mir eine Kündigung auszusprechen. Was kann ich tun???

Gegen die mögliche Kündigung ist erst einmal nichts zu tun. Sie liegt ja noch nicht schriftlich vor. Gegen den Umgang würde ich mich eventuell schon wehren. Variante 1: Mit dem zuständigen Geschäftsführer, Personalleiter … oder wer auch immer verantwortlich ein klärendes Gespräch führen. Variante 2: Betriebsrat einschalten. Variante 3: Einen Rechtsanwalt hinzuziehen, um sich gegen Mobbing und/oder Verleumdung zu wehren.

Ernst-Erwin

Abwarten bis Kündigung kommt, dann sofort Kündigungsschutzklage über Deine Gewerkschaft einreichen!

rolio

Hallo,diese Firma sucht irgendeinen Grund um Leute loszuwerden.Ich kann nur den Rat geben und abzuwarten.Sollte es zu einer Kündigung kommen,dann einen Anwalt einschalten,weil es sich hier auch noch um einen Arbeitsunfall handelt,den man auch bei seiner Krankenkasse angeben muss.
Viele Grüße

ich habe leider keine Rechtschutzversicherung - einen Anwalt kann ich mir leider nicht leisten. Aber herzlichen Dank für die Infos.

Wegen eines Arbeitsunfalles kann Dir prinzipiell nicht gekündigt werden, selbst wenn er grob fahrlässig selbst verschuldet wäre.

Inwieweit Du sämtlichen Mitteilungspflichten nachgekommen bist, kann ich in der Kürze nicht beurteilen und bin auch nicht Fachmann dafür. Der Chef hat aber lediglich das Recht, zu wissen, wie lange Du krank geschrieben bist. Und „rechtzeitig“ heißt ja soviel ich weiß „unverzüglich“ und das heißt „ohne schuldhaftes Zögern“. Das scheint bei Dir der Fall zu sein.

Habt Ihr eine Betriebsvertretung? Die müssen bei sowas sowieso eingeschaltet werden. Und es schadet nie, sie auf Deiner Seite zu haben.

Was Anderes: ist die Treppe so ok? Oder war sie

  • schadhaft,
  • schlecht beleuchtet,
  • rutschig
    o.ä.?

Dann solltest Du das dem/r Sicherheitsbeauftragten und der Fachkraft für Arbeitssicherheit mitteilen. Es sollen ja nicht noch mehr Leute stürzen. Du siehst ja, was dabei passieren kann.

Nochmal: der Arbeitsunfall selbst kann - bzw. darf - kein Kündigungsgrund sein.

Viel Erfolg und noch weiteres unfallfreies Arbeiten.

Hallo,

erstmal: Nach einem Arbeitsunfall darf Ihnen nicht gekündigt werden, nur weil Sie krank geschrieben waren. Wie lange waren Sie denn insgesamt krank geschrieben? Hatten Sie Kontakt mit Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft? Vielleicht können Sie sich dort auch Rat holen.
Wenn Sie die Meldung Ihrer Arbeitsunfähigkeit wirklich nicht abgesendet hätten und auch nicht erreichbar gewesen wären, so wäre das in der Tat natürlich ein Kündigungsgrund.
Sie können also nur klagen, wenn wirklich eine Kündigung ansteht. Vielleicht können Sie aber mit Ihrem Arbeitgeber auch eine Einigung erwirken, z.B. dass er noch 3 Monate Ihren Lohn fortzahlt und Sie ihn nicht verklagen.Vielleicht haben Sie ja auch eine Rechtsschutzversicherung und können Sie dort beraten lassen, ob sich eine Klage lohnt. Auf jeden Fall müssten Sie beweisen können, dass Sie rechtzeitig Bescheid gesagt haben.

Viel Glück und gute Besserung.
[EDIT by Team: Name entfernt]

Noch ein interessanter Artikel
Hallo,
ich habe gerade noch einen interessanten Artikel zum Thema Kündigung gefunden. Sie finden ihn unter http://www.haufe.de/personal/personalmagazin/newsDet…

Das Wichtigste in Kürze: Wenn Sie wirklich eine Kündigung erhalten sollten, dann müssen Sie innerhalb von 3 Wochen Widerspruch einlegen - danach gilt die Kündigung Ihrerseits als akzeptiert und Sie können keine rechtlichen Schritte mehr einleiten!

Nochmal viel Erfolg
Viele Grüße
[EDIT by Team: Name entfernt]

Hallo,

erstmal: Nach einem Arbeitsunfall darf Ihnen nicht gekündigt werden, nur weil Sie krank geschrieben waren. Wie lange waren Sie denn insgesamt krank geschrieben? Hatten Sie Kontakt mit Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft? Vielleicht können Sie sich dort auch Rat holen.
Wenn Sie die Meldung Ihrer Arbeitsunfähigkeit wirklich nicht abgesendet hätten und auch nicht erreichbar gewesen wären, so wäre das in der Tat natürlich ein Kündigungsgrund.
Sie können also nur klagen, wenn wirklich eine Kündigung ansteht. Vielleicht können Sie aber mit Ihrem Arbeitgeber auch eine Einigung erwirken, z.B. dass er noch 3 Monate Ihren Lohn fortzahlt und Sie ihn nicht verklagen.Vielleicht haben Sie ja auch eine Rechtsschutzversicherung und können Sie dort beraten lassen, ob sich eine Klage lohnt. Auf jeden Fall müssten Sie beweisen können, dass Sie rechtzeitig Bescheid gesagt haben.

Viel Glück und gute Besserung.
[EDIT by Team: Name entfernt]

Hier spielen diverse Faktoren eine Rolle. Eine Einschätzung kann allerdings trotzdem nicht erfolgen, da viel geschrieben wurde, dennoch viele relevante Informationen fehlen. Beispielsweise gibt es keine Informationen zum eigentlichen Vertrag (z.B. ggf. vereinbarte Probezeit, etc.).Es scheit sich aber offensichtlich um einen Arbeitsunfall zu handeln und sollte dann auch bei der Behandlung entsprechend angegeben worden sein. Sofern eine Probezeit vereinbart wurde, so kann der Vertrag natürlich innerhalb dieser ohne Grund mit entsprechender First gekündigt werden. Sollte keine Probezeit vereinbart worden sein, so gilt die Kündigungsfrist gemäß Vertrag bzw. nach BGB, sofern keine Kündigungsfrist im Vertrag angegeben wurde. Dann wird allerdings (bei entsprechender Größe der Firma, mindestens 10 weitere Mitarbeiter in der Firma) eine Begründung für eine Kündigung benötigt. Eine Nichteinhaltung des Krankmeldeprozesses dürfte hier allerdings nicht ausreichend sein. Es kann in solchen Fällen aber durchaus zu einer Abmahnung führen.

Hallo gebraatz,
ein Arbeitsunfall ist für den Arbeitgeber immer ein rotes Tuch.Solange deine AU’s pünktlich angekommen sind,kann er dich nicht so einfach kündigen.Warte doch erst mal ab.Hast du kein Handy,dann hättest ja nachvollziehen können Wann und Wer anruft.
Gruß Freddy44

Guten Morgen,

auch im Minijob haben Sie die gleichen rechtlichen Möglichkeiten wie in jedem anderen Arbetisverhältnis. Allerdings greift das Kündigungsschutzgesetzt erst nach sechs Monaten.

Weiterhin können Sie einen Anwalt einschalten, der die Sache auf Formfehler durchleuchtet.

Es tut mir leid, zu dieser Frage habe ich leider keine Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
K.-P. Worlich

seit dem 20.7.2010 habe ich einen 400 Euro Job als Küchenhilfe
bei einer Münchner Firma. Am 23.9.2010 fiel ich während meiner
Arbeitszeit die Kellertreppe hinunter. Man kümmerte sich nicht
um mich, abends im Krankenhaus wurden schwere Prellung im LWS
Bereich festegestellt. Ich wurde für 1 Woche krank
geschrieben, dies teilte ich dem AG auch am nächsten Tag
telefonisch mit. Am 1.10.2010 wurde ich wieder 1 Woche
krankgeschrieben, die AU schickte ich am Samstag per Post ab.
Nun bekam ich heute einen ziemlich agressiven Telefonanruf,
man wüsse nicht - ob ich noch krank wäre und so ginge das
nicht, man würde über eine Kündigung nachdenken, die Filiale
hätte laufend versucht mich telefonisch zu erreichen (was
nicht stimmt -da bei mir immer auch der AB läuft und ich auf
fast immer zu Hause war) ich habe nun mit dem Filialleiter
gesprochen, der mich wieder an die Filiale verwies und man
behauptete weiterhin man habe laufend versucht mich
telefonisch zu erreichen - nach Rückfrage von mir, weshalb man
dann nicht auf den AB gesprochen habe, wurde mir nur gesagt
man hätte nun keine Zeit mehr.
BGB 622: (1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

Da es ein Arbeitsunfall war, ist die Berufgenossenschaft für die Zahlung nach der Lohnfortzahlung zuständig.
Mit dem Arzt sprechen, dass es an die Berufgenossenschaft als Arbeitsunfall gemeldet wird.
Die dann von der Berufsgenossenschaft gesendeten Formulare ggfs. mit dem Arzt ausfüllen.

Ich nehme an, das ich nun in den nächsten Tagen die Kündigung
bekomme (anscheinend liegt sie achon geschrieben auf dem
Tisch) ich nehme an, dieses ganze Prozedere hatte nur den
Sinn, mir eine Kündigung auszusprechen. Was kann ich tun???

Hi gebraatz,
nun so leicht kündigt es sich nicht.
Hast Du darauf geachtet das auch eine Unfallmeldung geschrieben wurde an die Berufsgenossenschaft?
Es sehr wichtig gerade wenn mit gesungheitlichen folge Schäden zurechnen ist. Z.Bsp. übernimmt die Berufgenossen schaft dann die Kosten für die Physiotherapie.
Wenn Dir Dein Job gefällt und Du dort ein gutes Arbeitsklima hast, kannst Du dann eine Kündigungsschutzklage einreichen beim Arbeitsgericht.

Gibt es bei Euch eine Betriebsrat? Wenn ja, kontaktiere Ihn. Er kann Dir zur Seite stehen.

Wenn nicht suche vielleicht erst noch einmal das Gespräsch mit Deinem Vorgesetzten. Vielleicht kann es einwenig deeskaliert werden.
Maximale Erfolge
Kundy

Die Frage lässt sich ohne alle Details nicht beantworten. Zu den Details gehören u.a. die Betriebsgröße, der Arbeitsvertrag, der genaue Ablauf, …