kündigung nach der probezeit ohne Abmahnung

Ich arbeite seit 10 Monaten als Med.Fachangestellte in einer Internistischen Praxis.
Durfte ohne Abmahnung ,  Grund Zuhause bleiben. da meine Chefin jemand anderen zu Hospitieren wollte. Am nächsten Tag wurde mir gesagt das ich eine Kündigung kriegen würde.  Wir sind zu zweit in der Praxis die Kollegin arbeitet seit  7 Jahren dort und möchte mit mir nicht arbeiten. Die chefin hat sich entschieden und möchte mich Kündigen wenn sie jemand anderen  hat.  Sie hat mir das Persönlich gesagt.Ist das richtig das die chefin wegen einer Kollegin Kündigt? Wie gehe ich vor?
Probezeit 6 Monaten!

Ordentlich kündigen kann sie immer, denn in einer so kleinen Firma gibt es keinen rechtlichen Kündigungsschutz.

Das einzige Mittel ist: sich unentbehrlich machen, weil Du besser bist als die anderen. Bleibt aber die Frage, ob sich das lohnt und ob Du das willst. Das ist wie in der Liebe oder Ehe: Wenn der Partner nicht will, kann man Zuneigung nicht erzwingen.

Nach 10 Monaten ist die 6-monatige Probezeit um und der Arbeitgeber (UND Arbeitnehmer) kann mit der vereinbarten Kündigungsfrist das Arbeitsverhältnis auflösen.
Vorteil wenn der AG kündigt: Keine Wartezeit beim Arbeitslosengeld.
Ich würde mir was neues suchen, aber kündigen lassen - Fachkräfte sind gefragt!
Kündigen lassen und Resturlaub nehmen, evtl. Gewerkschaft fragen und in Ruhe was
besseres suchen - Kopf Hoch!!!
VG Heinz

Guten Tag,

nach der Beschreibung ist zwar die Wartezeit / Probezeit von 6 Monaten erfüllt, aber wegen der geringen Zahl (nicht mindestens 10) der Beschäftigten gilt dennoch das Kündigungsschutzgesetz nicht.
Die Kündigung darf daher nicht missbräuchlich und nicht als Folge der Wahrnehmung berechtigter Interessen des Arbeitnehmers (Maßregelverbot) ausgesprochen werden, untreliegt aber sonst keiner Kontrolle.
Wenn also die vertragliche ggfs. die gesetzliche Kündigungsfrist (§ 622 ABs. 1 BGB 4 Wochen zum 15. oder Letzten) eingehalten wird, dann gibt es dagegen keinen Schutz.
Schönen Tag noch.