Kündigung nach Elternzeit

Hallo!
Ich weiß hier stehen schon ganz viele Antworten dazu, aber nicht wirklich die passende, vielleicht kann mir einer helfen!
Angenommen Elternzeit endet 2011 und 1.Arbeitstag laut Vereinbarung vor Elternzeit zum 1.September 2011.
Wann kann der AG frühstens kündigen, um den AN loszuwerden? Noch 3 Monate vor Ende der Elterzeit zum Tag des Widereintritts oder erst am 1.Arbeitstag mit den normalen Fristen.
„Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin kann das Arbeitsverhältnis zum Ende der Elternzeit nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen.“ Wann wäre denn da nun mit einer Kündigung zu rechnen, wenn da ZUM ENDE DER ELTERZEIT steht???
Und mit welchen Gründen?
Danke

Hallo Antje,

nach dem Ende der Elternzeit kann Dir Dein Arbeitgeber betriebsbedingt kündigen.

Betriebsbedingt zu kündigen ist für den Arbeitgeber aber immer äußerst schwierig. (bzw. oftmals auch mit hohen Abfindungen verbunden)

Kündigen kann Dir Dein Arbeitgeber mit Ablauf der Elternzeit. Endet Deine Elternzeit am 31.08.2011 kann Dir Dein Arbeitgeber also frühestmöglichst am 01.09.2011 zum 31.12.2011 kündigen.

Ist vereinbart worden, dass der 01.09. der erste Arbeitstag ist und die Elternzeit schon am 30.08. oder eher endet, kann Dir Dein Arbeitgeber auch am 31.08. mit dreimonatiger Frist (also zum 30.11.2011) kündigen.

Währnder der Elternzeit kann Dir Dein AG nicht kündigen.

Hast Du weitere Fragen, schicke mir eine SMS, ich rufe dann nach in meiner Pause oder nach Feierabend gerne zurück: 0170 - 526 8534

Viele Grüße
Daniel

Hallo,

genau den gleichen Fall habe ich gerade auch.
Elternzeit endet zum 31.01.2010.
Erster Arbeitstag demzufolge der 1.11.2010.
Der AG darf den AN die Kündigung erst am ersten Arbeitstag aushändigen, bei dir wäre es der 1.Sep 2011. Da der Sep. in dem Fall schon begonnen hat und daher kein vollständiger Monat mehr darstellt wird er nicht mitgezählt.

Ich habe eine Kündigungsfrist von 3 Monaten, somit darf er mir zwar die Kündigung am 1.11. geben, jedoch beginnt die Frist erst am Dez 2010 - Feb 2011 und dann habe ich auch ein Recht auf Gehalt, bis Ende Februar!

Kannst du mir mal die Kündigungsfristen deines Falles nennen? Sollte da zb zum Monatsende oder 15. des Monats stehen verkürzt sich das ganze.

Hallo, der Arbeitnehmer kann auch während der Elternzeit fristgemäß kündigen.

Ernst-Erwin

Hallo zurück!
Also Kündigungsfrist wäre normal 1 Monat zum Monatsende (eben laut BGB).
Da wäre es ebenso, nur mit einem Monat oder?
Also kann er frühestens am 1.September die Kündigung aussprechen und dann erstmal nur mit 3 Monaten Frist, oder?

Danke schonmal

Hallo und danke schonmal!
Naja nach der Elternzeit wird er sicher sofort kündigen, ich wollte nur auf der sicheren Seite sein, weil mein Chef nimmt die Gesetze nicht so genau, aber wenn man eh nix mehr zu verlieren hat, dann kann man auch klagen! Und somit kenn ich jetzt die genauen Fristen und kann dagegen vorgehen!
Vielen Dank schonmal, wenn ich nochmal wichtige Fragen dazu habe, würde ich mich gern nochmal melden!
Grüße

Hallo Antje, du kannst Dich jeferzeit melden!!!
Handynummer hast Du ja!

MHallo und danke schonmal!

Naja nach der Elternzeit wird er sicher sofort kündigen, ich
wollte nur auf der sicheren Seite sein, weil mein Chef nimmt
die Gesetze nicht so genau, aber wenn man eh nix mehr zu
verlieren hat, dann kann man auch klagen! Und somit kenn ich
jetzt die genauen Fristen und kann dagegen vorgehen!
Vielen Dank schonmal, wenn ich nochmal wichtige Fragen dazu
habe, würde ich mich gern nochmal melden!
Grüße

Hallo!
Noch eine kurze Frage! Bin zur Zeit eben noch Arbeiten bevor ich in den Mutterschutz gehe. Wie rechtens ist die Suche nach einer Nachfolgerin. Kurze Situation: Ich arbeite als Assistentin der Geschäftsleitung in einer kleinen GmbH und werde eben in Elternzeit gehen, nun steht meine Stelle frei zum besetzen im Netz. jedoch unbefristet und Chef sagt auch nix dazu, daher weiß ich das ich nach der Elternzeit wohl keine chance mehr auf meine Stelle habe! Ist er verpflichtet den Bewerbern zu sagen, dass es vorerst nur eine Schwangerschaftsvertretung ist, weil muss mir ja meine Position eigentlich wiedergeben oder? Weil steht auch die Bezeichnung im Arbeitsvertrag! Komm mir hier total verarscht vor, weil ständig neue zum Gespräch da sind und mir aber keiner was sagt bzw. brennt es mir unter den Nägeln denen zu sagen, dass ich nur über ne bestimmte zeit verschwinde! EIGENTLICH!!!
Gibt es dafür irgendne regelung? Bzw. muss mich doch mein Chef erstmal nach der Dauer der Elternzeit fragen, aber den interessiert das null!
Grüße

Achso, ganz vergessen!
Wenn er die neu eingestellte zu ner Weiterbildung eines Programmes schickt, was mir schon längst zugesagt war, habe ich dann ein Vorrecht, wenn ich ihm gesagt habe, dass ich dies auch während der Elternzeit machen würde?
Oder gibt es da eine andere Gesetzlichkeit?

Danke!

Hallo Antje,
das darf Dein Chef. Er hat natürlich immer noch Dich nach Deiner Elternzeit an der Backe und somit hast Du die „besseren“ Rechte und somit gute Chancen bei einer möglichen gerichtlichen Auseinandersetzung…
Gruß
Daniel

nee, auch da hat Dein Chef gute Argumente für die „Neue“, da Du nun ja erstmal ihm nicht oder nur teilweise zur Verfügung stehst… Nimm es locker und lass Dich jetzt erstmal nicht mehr von deinem doofen Chef stressen, sondern mach gute Miene zu seinem bösen Spiel. Viele sind halt noch nicht up to date …

Er kann dir am 1.09.2011 die Kündigung geben, aber die Frist beginnt erst am 01.10.2011, somit müsstest du das Unternehmen am 31.10.2011 verlassen.
Das bedeutet für dich auf jeden Fall noch 2 Monate Gehalt!

LG
Hannah