Kündigung nach Elternzeit

Weiß jemand wie es ist, wenn eine Mutter mit 4 Kindern, nach der Elternzeit wieder arbeit aufnehmen ( Altenpflegerin mit 3 Schicht) möcht , der Arbeitgeber allerdings mit den Dienstzeiten nicht entgegen kommen möchte. Das einzige was vorgeschlagen wird ist, dass die Mutter Ihre Kündigung einreichen soll.

Ist das so richtig? Hätte die Mutter da durch nicht nachteile was Arbeitslosmeldung angeht?  
Wie ist hier der richtige Weg?
Danke im voraus für die Antwort.

Gruß Mutti

Hallo,
wenn die Mutter kündigt, hat sie mit Sanktionen, also Sperrfristen zu rechnen.
In dem Fall ist angeraten, dass die Mutter einmal bei einem Anwalt vorsprechen sollte, das bewegt oftmals die Arbeitgeber, sich zu einigen.
Anwaltskosten können ggf. durch Beratungsgutschein, erhältlich beim Amtsgericht, reduziert oder verhindert werden.

mg

Der Arbeitgeber wird sich nur dann von einem Anwalt beeindrucken lassen, wenn er sich gesetzwidrig verhalten hat. Das geht aber aus dem UP nicht hervor.

Anderenfalls wird er sich nur noch unnachgiebiger zeigen.

Gibt es denn eine vertraglich zugesicherte Schicht? Oder eine Betriebsvereinbarung hierzu? Oder einen Betriebsrat? Ansonsten sehe ich eher schwarz…

Gruß Milton