Kündigung nach Elternzeit/Kündigungsfrist

Eine ANin befindet sich in Elternzeit bis April. Sie hatte vorher eine Vollzeitstelle. Sie hat beim AG eine Teilzeitstelle beantragt, die aber abgelehnt wurde (ohne Begründung). Jetzt will sie, trotz der Kinder, die Vollzeitstelle solange annehmen, bis sie eine Teilzeitstelle findet.

Im Arbeitsvertrag steht eine Kündigungszeit von 3 Mo. zum Monatsende. Wann kann sie frühestens kündigen? Theoretisch schon am ersten Tag, wenn sie was in Aussicht hat? Wann wäre das Arbeitsverhältnis beendet?
Kann sich der AG dagegen wehren? Darf die ANin den AG von ihrem Vorhaben schnellstmöglich eine Teilzeitstelle anzunehmen in Kenntnis setzen oder spricht da was dagegen?

Gilt die Kündigungsfrist des Arbeitsvertrages von 1997 immer noch oder gelten neue gesetzliche Kündigungsfristen?

Wenn der AG der ANin eine Abfindung anbietet, wird dann die Elternzeit mit als Arbeitszeit gerechnet, oder werden dann nur die Jahre vorher angerechnet (bei der Errechnung der Abfindung)? Was gibt es in Bezug auf die evtl. Abfindung zu beachten?

Vielen Dank.

Sie hat beim AG eine
Teilzeitstelle beantragt, die aber abgelehnt wurde (ohne
Begründung).

Wieviele Mitarbeiter hat die Firma? Interessant wäre, ob tatsächlich kein Einsatz in Teilzeit möglich ist.

Im Arbeitsvertrag steht eine Kündigungszeit von 3 Mo. zum
Monatsende. Wann kann sie frühestens kündigen?

Sie kann als AN jederzeit kündigen.

Theoretisch
schon am ersten Tag, wenn sie was in Aussicht hat?

Na sie sollte das dann schon schriftlich haben (in Form eines Vertrages z.B.)

Wann wäre
das Arbeitsverhältnis beendet?

Na zum Monatsende des Monats der 3 Monate nach der Abgabe der schriftlichen Kündigung liegt. Sie könnte also z.B am 01. April nicht zum 30.06. kündigen sondern erst zum 31.07., weil die 3 Monate zum Monatsende erfüllt sein müssen. Verständlich?

Kann sich der AG dagegen wehren?

Nein.

Darf die ANin den AG von
ihrem Vorhaben schnellstmöglich eine Teilzeitstelle anzunehmen
in Kenntnis setzen oder spricht da was dagegen?

Nö, da spricht nichts dagegen.

Gilt die Kündigungsfrist des Arbeitsvertrages von 1997 immer
noch oder gelten neue gesetzliche Kündigungsfristen?

Die gilt immernoch. Es sei denn es wäre z.B. vereinbart, dass sich die Kündigungsfrist des AN verlängert, wenn sich die [gesetzliche] Kündigungsfrist des AG verlängert. Kommt auf den Wortlaut des Vertrages dazu an.

Wenn der AG der ANin eine Abfindung anbietet,

Hää? Warum sollte er das tun, wenn die AN kündigt?

Wieviele Mitarbeiter hat die Firma? Interessant wäre, ob
tatsächlich kein Einsatz in Teilzeit möglich ist.

Die Firma hat mehr als 15 AN. Der Einsatz in Teilzeit ist auf jeden Fall möglich, da eine Bürotätigkeit vorlag und sonst im Büro - wenn überhaupt, nur 1 Halbtagskraft angestellt ist - und sonst nur Vollzeitkräfte.

Na zum Monatsende des Monats der 3 Monate nach der Abgabe der
schriftlichen Kündigung liegt. Sie könnte also z.B am 01.
April nicht zum 30.06. kündigen sondern erst zum 31.07., weil
die 3 Monate zum Monatsende erfüllt sein müssen. Verständlich?

Ja, danke, das nahm sie auch so an.

Gilt die Kündigungsfrist des Arbeitsvertrages von 1997 immer
noch oder gelten neue gesetzliche Kündigungsfristen?

Die gilt immernoch. Es sei denn es wäre z.B. vereinbart, dass
sich die Kündigungsfrist des AN verlängert, wenn sich die
[gesetzliche] Kündigungsfrist des AG verlängert. Kommt auf den
Wortlaut des Vertrages dazu an.

Es steht sonst keine Einschränkung im Arbeitsvertrag.

Wenn der AG der ANin eine Abfindung anbietet,

Hää? Warum sollte er das tun, wenn die AN kündigt?

Weil er sie nicht zurückhaben will! Sie war im Betriebsrat tätig und ist seit 8,5 Jahren in Elternzeit… Der AG weiß ja nicht, dass sie vorhat zu kündigen. Deshalb wird sie Ende April per 31.07. kündigen und hat so wenigstens 3 Monate Gehalt, wenn er ihr keine Abfindung anbietet.