Eine ANin befindet sich in Elternzeit bis April. Sie hatte vorher eine Vollzeitstelle. Sie hat beim AG eine Teilzeitstelle beantragt, die aber abgelehnt wurde (ohne Begründung). Jetzt will sie, trotz der Kinder, die Vollzeitstelle solange annehmen, bis sie eine Teilzeitstelle findet.
Im Arbeitsvertrag steht eine Kündigungszeit von 3 Mo. zum Monatsende. Wann kann sie frühestens kündigen? Theoretisch schon am ersten Tag, wenn sie was in Aussicht hat? Wann wäre das Arbeitsverhältnis beendet?
Kann sich der AG dagegen wehren? Darf die ANin den AG von ihrem Vorhaben schnellstmöglich eine Teilzeitstelle anzunehmen in Kenntnis setzen oder spricht da was dagegen?
Gilt die Kündigungsfrist des Arbeitsvertrages von 1997 immer noch oder gelten neue gesetzliche Kündigungsfristen?
Wenn der AG der ANin eine Abfindung anbietet, wird dann die Elternzeit mit als Arbeitszeit gerechnet, oder werden dann nur die Jahre vorher angerechnet (bei der Errechnung der Abfindung)? Was gibt es in Bezug auf die evtl. Abfindung zu beachten?
Vielen Dank.