Hallo,
heute hatte ich meinen ersten Praktikumstag in einen Hotel. In meinem Praktikumsvertrag wird auf den Manteltarifvertrag für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Baden-Württemberg hingewiesen.
Nach diesem Vertrag gilt: 3 Kalendertage Kündigungsfristt.
Was passiert, wenn ich fristlos kündige?
Einen Anspruch auf Arbeitslosengeld habe ich sowieso nicht, diesen kann ich also nicht verlieren. Eine Bezahlung für den heutigen Arbeitstag möchte ich auch nicht.
Was spricht daher gegen eine fristlose Kündigung?
Danke und viele Grüße
Luisa