Kündigung nach Erziehungsurlaub

Hallo liebes Forum!
Ich bin seit 12/02 im Erziehungsurlaub. Im Dezember 2003 bekam mein Mann 400 km entfernt Arbeit. Darauf hin sind wir umgezogen.
Im Dezember diesen Jahres läuft mein EZ-Urlaub aus. Meine Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen.
Wie sieht das denn Arbeitsamts-technisch aus? Werde ich erstmal gesperrt?
Oder gibt es da Sonderregelungen? Ich kann nicht mal eben 400 km zum Frühdienst um 5.30 Uhr anrücken.
Muss ich mich jetzt schon nach Arbeit umsehen um nicht gesperrt zu werden? Mein Kind hat noch keinen Platz im Kindergarten. Frühestens nächstes Jahr ab Februar, aber auch bloß vielleicht. Dazu kommt das ich aufgrund mehrerer Bandscheibenvorfälle meinen Beruf als Krankenschwester nicht mehr ausüben kann.
Ich bin völlig verzweifelt und brauche dringend Rat.
Vielen Dank für alle Antworten!
LG
Caterina

Hallo

Wie sieht das denn Arbeitsamts-technisch aus? Werde ich
erstmal gesperrt?

Die Gefahr besteht, allerdings kannst Du versuchen, mit einem Widerspruch Dein Glück zu versuchen. Auf jeden Fall solltest Du nachweislich erhebliche Eigenbemühungen bei der frühzeitigen Arbeitssuche vorweisen können.

Muss ich mich jetzt schon nach Arbeit umsehen um nicht
gesperrt zu werden?

Siehe oben: Das wäre meines Erachtens dringenst anzuraten!

Mein Kind hat noch keinen Platz im
Kindergarten. Frühestens nächstes Jahr ab Februar, aber auch
bloß vielleicht.

Ab dem 3. Lebensjahr besteht ein rechtlich einklagbarer Anspruch auf einen Kindergartenplatz. Soweit die Betreuung des Kindes nicht nachweislich gesichert ist, wird das Arbeitsamt davon ausgehen müssen, daß Du dem Arbeitsmarkt gar nicht im erforderlichen Umfang zur Verfügung stehst. Dann besteht auch kein Anspruch auf ALG.

Gruß,
LeoLo

Vielen Dank für die Antwort lieber LeoLo!

Liebe Grüße
Caterina