Kündigung nach Fehlgeburt

hallo zusammen,

schwangere haben ja kündigungsschutz durch das MuSchG.
wie verhält es sich nun, wenn der AG von der schwangerschaft weiß und diese mit einer fehlgeburt endet…

mit beendigung der schwangerschaft der kündigungsschutz ja wieder unwirksam sein. aber wäre es überhaupt vertretbar, jmd wg. kinderwunsch zu kündigen? quasi weil man ja davon ausgeht, wer eine FG hinter sich hat versucht es nochmal und man will sich als unternehmen nicht für den erziehungsurlaub an eine AN binden und elterngeld bezahlen und wird diese somit lieber los, bevor sie erneut schwanger wird?

moralisch sicherlich nicht die feine art, aber unternehmerisch vermutlich oft gehandhabt, oder?..

wie schnell muss der AG über eine FG unterrichtet werden?

lg,
sonja

In einer Kündigung muss immer ein Kündigungsgrund angegeben werden.
Auf die Begründung wäre ich ja mal gespannt.

In einer Kündigung muss immer ein Kündigungsgrund angegeben
werden.
Auf die Begründung wäre ich ja mal gespannt.

Betriebliche Gründe
Welcher AG ist so doof, seine Meinung in eine Kündigung hineinzuschreiben?

In einer Kündigung muss immer ein Kündigungsgrund angegeben
werden.

stimmt nicht - der Kündigungsgrund muß einem evtl. vorhanden BR mitgeteilt werden und/oder dem Arbeitsgericht wenn der AN Kündigungsschutzklage einreicht.

Bei einer Kündigung in einem Kleinbetrieb braucht der AG nicht einmal einen Kündigungsgrund.

Grüße
Bröselchen

Blödsinn

In einer Kündigung muss immer ein Kündigungsgrund angegeben
werden.

Quelle?

Wenn man keine Ahnung hat…

Kopschüttelnd
Guido

Hallo,

§ 9 MuSchG verbietet die Kündigung von Schwangeren auch 4 Monate nach der „Entbindung“: http://dejure.org/gesetze/MuSchG/9.html

Eine Entbindung i.S. von § 9 Absatz I 1 MuSchG ist grundsätzlich auch dann anzunehmen, wenn es zu einer Totgeburt kommt. Eine Totgeburt liegt nach § 29 Absatz II PStV vor, wenn das Gewicht der Leibesfrucht mindestens 500 Gramm betragen hat.

BAG, Urteil vom 15. 12. 2005 - 2 AZR 462/04 (LAG München Urteil 14. 7. 2004 5 Sa 241/04)

VG
EK

Ergänzung:
Zur Frage der Meldepflicht und der möglichen Folgen, wenn man den AG nicht direkt darüber unterrichtet:

http://lexetius.com/2000,4356