Ist es möglich, von einem Mobilfunkvertrag zurückzutreten wenn das Handy unmittelbar 3 Tage nach Abschluss des Vetrages gestohlen wird?
Ist es möglich, von einem Mobilfunkvertrag zurückzutreten wenn
das Handy unmittelbar 3 Tage nach Abschluss des Vetrages
gestohlen wird?
Hi,
N E I N !!!
MfG: J.Spies
Ich denke mal nicht! Was für eine rechtliche Grundlage sollte es dafür geben?
Gruß,
Jens
Ist es möglich, von einem Mobilfunkvertrag zurückzutreten wenn
das Handy unmittelbar 3 Tage nach Abschluss des Vetrages
gestohlen wird?
Hallo,
Ist es möglich, von einem Mobilfunkvertrag zurückzutreten wenn
das Handy unmittelbar 3 Tage nach Abschluss des Vetrages
gestohlen wird?
Hatte das selbe Problem. Der Vertrag ist leider nicht vom Gerät an sich abhängig. Der Provider schickt Dir eine neue Sim-Karte zu und wie Du an das Handy kommst ist von dessen Seite aus dann Dein Problem.
Manchmal lassen die noch mit sich reden und subventionieren dir ggf. noch mal das Gerät, aber ansonsten ist es leider verlorene Mühe, sorry.
Gruß
h.heigl
Ist es möglich, von einem Mobilfunkvertrag zurückzutreten wenn
das Handy unmittelbar 3 Tage nach Abschluss des Vetrages
gestohlen wird?
Wahrscheinlich nicht.
Aber es schadet ja nichts, wenn man den Anbieter mal fragt.
Evtl. verlangen die halt, daß Du ihnen dann die Subvention zurückzahlst (also den Betrag, um welchen Du das Handy günstiger bekommen hast).
Das ist allerdings eine Kulanzsache. Rechtlich hast Du keinen Anspruch auf eine Vertragsauflösung.
MfG
Michael