Eine weitere Fragevariante:
Der Energieversorger von Person A ist, wie wir wissen, insolvent. Die Ersatzversorgung hat begonnen. A hat Vorauszahlungen geleistet und will mit der Kündigung noch etwas abwarten, dann aber höchstwahrscheinlich doch zu einem neuen Anbieter wechseln. Wie müsste er rechtlich vorgehen? Ist eine Kündigung während der ganzen 3 Monate Ersatzversorgung gleichermaßen möglich? Könnte die Kündigung wie üblich auch durch den Neuversorger geschehen, oder muss A in diesem Fall auf jeden Fall selbst schriftlich kündigen?
Grüße