Kündigung nach Insolvenz

Eine weitere Fragevariante:

Der Energieversorger von Person A ist, wie wir wissen, insolvent. Die Ersatzversorgung hat begonnen. A hat Vorauszahlungen geleistet und will mit der Kündigung noch etwas abwarten, dann aber höchstwahrscheinlich doch zu einem neuen Anbieter wechseln. Wie müsste er rechtlich vorgehen? Ist eine Kündigung während der ganzen 3 Monate Ersatzversorgung gleichermaßen möglich? Könnte die Kündigung wie üblich auch durch den Neuversorger geschehen, oder muss A in diesem Fall auf jeden Fall selbst schriftlich kündigen?

Grüße

Hallo,

die „bekannte“ insolvente Firma TDF kann die Kunden, welche über die örtlichen Anbieter ersatzweise versorgt werden, nicht als „Kunden“ betrachten sondern müssten diese „ehemaligen“ Kunden als Neukunden werben. Dies bedeutet, dass die „ersatzversorgten“ Kunden offensichtlich bei dem derzeitgen Unternehmen als „Kunden“ gewertet werden mit entsprechenden Kü-Fristen.
Da hilft nur, beim Ersatzversorger anzufragen bzw. sich zu erkundigen, wie der derzeitige „Ersatzversorgungsvertrag“ aussieht.

Schönen Tag noch.