Kündigung nach Krankheit

Hallo folgender fiktiver Fall:

Person A ist seit 4 Monaten wegen schweren Depressionen (Ursache
Mobbing am Arbeitsplatz) krank geschrieben.
14 Tage vor Ende der AU musste Person A beim MDK vorstellig werden,
die prüften, wie lange eine AU noch vorliegt. Der MDK hat
entschieden, dass Person A arbeitsfähig ist.

Am ersten Arbeitstag nach der Krankheit gab es ein PErsonalgespräch
mit dem Geschäftsführer, der Person A nahelegt entweder selbst zu
kündigen - sollte das nicht der Fall sein, würde er gekündigt werden.
Person A wurde beurlaubt (bei vollen Bezügen) und die Kündigung wurde
wenige Tage später zugestellt.

Neben der Klage auf Wiedereinstellung vor dem Arbeitsgericht, welche
Möglichkeiten gibt es daneben noch?
Zum Beispiel gegen den MDK - denn hätte er die Person A nicht
arbeiten geschickt, hätte sie zumindestens noch die Stelle.

Achso, während der AU wurde ein Zwischenzeugnis ausgestellt, welches äußerst positiv ausgefallen ist, zudem wird im letzten Satz erwähnt, das man sich auf eine weitere gute Zusammenarbeit freue.

Bin auf weitere Vorschläge gespannt.

Ach übrigens… das beste an der Geschichte ist, dass es sich um eine
soziale Einrichtung handelt, bei der die Person A angestellt war.

Hallo folgender fiktiver Fall:

Hallo,

Person A ist seit 4 Monaten wegen schweren Depressionen
(Ursache
Mobbing am Arbeitsplatz) krank geschrieben.
14 Tage vor Ende der AU musste Person A beim MDK vorstellig
werden,
die prüften, wie lange eine AU noch vorliegt. Der MDK hat
entschieden, dass Person A arbeitsfähig ist.

Hier hat A den ersten Fehler gemacht. Gegen den Bescheid der Krankenkasse hätte sowohl A als auch der behandelnde arzt Widerspruch einlegen können, wenn der behandelnde Arzt weiterhin AU bescheinigt hätte.

Am ersten Arbeitstag nach der Krankheit gab es ein
PErsonalgespräch
mit dem Geschäftsführer, der Person A nahelegt entweder selbst
zu
kündigen - sollte das nicht der Fall sein, würde er gekündigt
werden.

Probieren kann man es ja mal.

Person A wurde beurlaubt (bei vollen Bezügen) und die
Kündigung wurde
wenige Tage später zugestellt.

Neben der Klage auf Wiedereinstellung vor dem Arbeitsgericht,

Wenn der AG nicht vor der Kündigung ein BEM gem. § 84 Abs. 2 SGB IX durchgeführt hat und dieses BEM eine negative Prognose bez. Fehlzeiten ergeben hat, ist eine krankheitsbedingte Kündigung relativ aussichtslos.

welche
Möglichkeiten gibt es daneben noch?

Bei einer derart schweren Depression sofort Antrag auf Schwerbehinderung und ggfs. Gleichstellung stellen.

Zum Beispiel gegen den MDK - denn hätte er die Person A nicht
arbeiten geschickt, hätte sie zumindestens noch die Stelle.

Gegen das alte Gutachten vorzugehen, ist jetzt wohl wegen Zeitablaufs nicht mehr möglich. A kann sich aber ggfs. wieder AU schreiben lassen.

Achso, während der AU wurde ein Zwischenzeugnis ausgestellt,
welches äußerst positiv ausgefallen ist, zudem wird im letzten
Satz erwähnt, das man sich auf eine weitere gute
Zusammenarbeit freue.

Daraus wird A’s Anwalt bestimmt Honig saugen.
Daraus

Bin auf weitere Vorschläge gespannt.

Ach übrigens… das beste an der Geschichte ist, dass es sich
um eine
soziale Einrichtung handelt, bei der die Person A angestellt
war.

Ja und ? Wer glaubt denn noch, daß soziale einrichtungen bessere AG’s sind. Im gegenteil, viele nutzen das Helfersyndrom ihrer AN bewußt und zielgerichtet und oft auch gesetzeswidrig aus (gilt auch für Kirchen)

Gibt es eigentlich in der Einrichtung einen BR/PR ? Falls ja, wie hat sich denn die AN-Vertretung zur Kündigung geäußert ?

&Tschüß
Wolfgang