Guten Tag,
im Oktober 2009 wurde ein Einfamilienhaus per Erstbezug vom Mieter bezogen.
Es existiert ein ganz normaler Mietvertrag mit 3 Monaten Kündigungsfrist.
Der Vermieter hat sich jetzt aus Alters- und Gesundheitlichen Gründen entschlossen
das Haus innerhalb der nächsten 12 Monate zu verkaufen.
Noch nicht offiziell, aber er spielt mit dem Gedanken.
Vor dem Mietvertrag hat er allerdings gesagt, dass er ein langfristiges Mietverhältnis
wünscht.
Entsprechend hat der Mieter auch investiert:
- teure Küche
- Gartenpavillon
- Garten angelegt
- und und und
Meine Fragen:
- ist der Hausverkauf ein Grund + eine Möglichkeit zu kündigen,
wenn ja, mit welcher Vorlaufzeit?
- kann das Haus auch nach dem Verkauf gekündigt mit 3 Monaten Frist gekündigt werden?
- gibt es irgendwelche Möglichkeiten, hier von der mündlichen Zusage des Vermieters zu ‚profitieren‘?
Vielen Dank im voraus!
Hallo,
Meine Fragen:
- ist der Hausverkauf ein Grund + eine Möglichkeit zu
kündigen,
Nein, was aber den einen oder anderen Vermieter nicht davon abhält zu versuchen seine Mieter „rauszuekeln“.
- kann das Haus auch nach dem Verkauf gekündigt mit 3 Monaten
Frist gekündigt werden?
Wenn der Käufer einen Grund (insbesondere Eigenbedarf) hat, kann er natürlich kündigen. Unter normalen Umständen wird kein Käufer eine vermietete Wohnung kaufen, wenn er selbst einziehen will, weil er da immer mit Problemen (im - aus Sicht des Eigentümers - schlimmsten Fall bis zu einer Zwangsräumung, wenn der Mieter einfach nicht auszieht) rechnen muß.
- gibt es irgendwelche Möglichkeiten, hier von der mündlichen
Zusage des Vermieters zu ‚profitieren‘?
Es zählt nur, was im Mietvertrag steht.
Cu Rene
Hallo,
Es zählt nur, was im Mietvertrag steht.
Autsch… finde ich etwas pauschal.
Hallo,
Es zählt nur, was im Mietvertrag steht.
Autsch… finde ich etwas pauschal.
Davon, daß es mit dem geltenden Recht übereinstimmt, gehe ich stillschweigend aus.
Wenn man einen Vertrag mit längerer Laufzeit will, muß man das auch so reinschreiben.
Cu Rene
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Hallo,
Es zählt nur, was im Mietvertrag steht.
Autsch… finde ich etwas pauschal.
Davon, daß es mit dem geltenden Recht übereinstimmt, gehe ich
stillschweigend aus.
Wenn man einen Vertrag mit längerer Laufzeit will, muß man das
auch so reinschreiben.
Aber man konn doch neben einem (Standard-)Mietvertrag noch weitere (schriftliche) Individualvereinbarungen treffen…