Kündigung nach Mieterhöhung

01.12.2009 Vermieterin erhöht die Miete ab 01.01.2010. (Rechtens wäre die Mieterhöhung erst ab 01.03.2010.)

17.01.2010 Besitzwechsel. Neue Vermieterin kündigt die Wohnung.

Frage: Muß die erhöhte Miete nach der Kündigung akzeptiert werden?

Hallo!
Es tut mir sehr leid, Ihnen mitteilen zu müssen, dass ich Ihnen, was die Mieterhöhung betrifft, leider nicht weiterhelfen kann.
Ich weiß nur, dass ein neuer Besitzer nur aus „Echtem - Eigenbedarf“ kündigen kann. D. h. der neue Besitzer selbst, oder enge Verwandschaft benötigen die Wohnung.
MfG