Kündigung nach Ortwechsel und Risikoschwangerschwa

Guten Morgen!

Meine Frage: Eine AN wird schwanger und bekommt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und zieht zur besseren Unterstützung zum Partner 500KM vom Arbeitort weg. Dann gibt es Komplikationen und sie erleidet eine Fehlgeburt. Müßte sie dann wieder arbeiten gehen an ihrer letzten Arbeitsstelle? Die Kündigungsfrist dort würde 6 Wochen zum Quartal bedeuten, aber ihr neuer Lebensmittelpunkt ist nun woanders, Wohnung gekündigt etc.

Vielen herzlichen Dank für die Hilfe!

Hallo,
rein rechtlich betrachtet besteht der Vertrag mit dem Arbeitgeber noch, da Schwangere einen Sonderkündigungsschutz genießen. Wenn die Schwangerschaft vorüber ist oder vorzeitig endet, gilt wieder der alte Rechtszustande. Demnach müsste sie an ihrer alten Arbeitsstelle wieder die Arbeit aufnehmen.
Möchte sie dies nicht, kann sie entweder ordentlich kündigen oder ggf auch fristlos! Dazu muss ein wichtiger Grund vorliegen, der die Weiterarbeit unzumutbar macht. Dazu gibt es bestimmt auch Rechtsprechung.
Einen ganz nützlichen Artikel habe ich hier gefunden: http://www.recht-finanzen.de/contents/arbeitsrecht/d…

Auf alle Fälle würde ich einen Experten zu Rate ziehen und ihm alle Details schildern, oft machen Details einen erheblichen Unterschied. Der Arbeitsrechtler dürfte auch die Rechtsprechung in solchen Fällen kennen.

Alles Gute