Kündigung nach Probezeit Kündigungsschutzklage?

Huhu, ich bin nach 3 Monatiger Probezeit in der Ausbildung gekündigt worden, mit der Begründung, das ich für den Beruf nicht geeignet bin.
Allerdings halte ich das für nicht gerechtfertigt. Ich hatte in diversen Praktika vorher immer gute Feedbacks bekommen.
Es ist so, das ich jeden Tag 4 Std. gependelt bin, war auch immer pünktlich. Habe jeden Tag mindestens 9 Std. gearbeitet, wobei nur 8 Std. eingetragen wurden und Pausen musste ich mir auch jedesmal erkämpfen, was teilweise in Diskussionen mit dem Chef endete.
Ebenso war ich an einigen Tagen einige Stunde alleine im Geschäft und habe auch nicht immer alles zeitlich geschafft fertig zu kriegen an Aufgaben, was für einen Berufsanfänger ja nun mal auch nicht leicht ist, dafür geht man ja in die Ausbildung.
Ich habe mich darüber beim Chef beschwert, weil es ja nun alles nicht rechtens ist. Allerdings hat man solche Gespräche nicht gerne gesehen, ich wurde immer nur vertröstet, es ist nun mal stressig und Überstunden gehören zu dem Beruf, das würden alle Mitarbeiter machen und ich würde damit nur zeigen, das mir der Betrieb scheinbar nicht wichtig ist etc.
Generell habe ich den Eindruck, das es sich hierbei um einen vorgeschobenen Kündigungsgrund handelt, der Vorgesetzte eher Probleme damit hatte, das ich auf meine Rechte bestanden habe.
Mir hat der Berufe echt Spaß gemacht und bin enorm enttäuscht. Habe ich irgendwie eine Möglichkeit erfolgreich zu klagen?

Du musst dich an die Handwerkskammer oder an die Industrie- und Handelskammer wenden (je nachdem, welche der beiden Institutionen deinen Ausbildungsvertrag eingetragen hat) und dort den Ausschuss für Lehrlingsstreitigkeiten anrufen. Das sieht das Gesetz bei Auszubildenden vor, bevor das Arbeitsgericht angerufen wird (sofern es in dem Ausschuss zu keiner Einigung kommt).

Hier erst mal die entsprechende Regelung aus dem Berufsbildungsgesetz:

"§ 22 Kündigung

(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.

(2) Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden

1.aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist,

2.von Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn sie die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen wollen.

(3) Die Kündigung muss schriftlich und in den Fällen des Absatzes 2 unter Angabe der Kündigungsgründe erfolgen.

(4) 1Eine Kündigung aus einem wichtigen Grund ist unwirksam, wenn die ihr zugrunde liegenden Tatsachen dem zur Kündigung Berechtigten länger als zwei Wochen bekannt sind. 2Ist ein vorgesehenes Güteverfahren vor einer außergerichtlichen Stelle eingeleitet, so wird bis zu dessen Beendigung der Lauf dieser Frist gehemmt."

War die Probezeit (sie beträgt je nach Regelung im Ausbildungsvertrag zwischen einem und vier Monate) bei Ausspruch der Kündigung tatsächlich schon abgelaufen? Wenn dies so war, spricht viel dafür, dass die Kündigung mangels Kündigungsgrund unwirksam ist.

Bei einer Kündigung während der Probezeit ist ein Kündigungsgrund nicht erforderlich. Trotzdem kann die Kündigung aus anderen Gründen, z. B. Nichteinhaltung der Schriftform, unwirksam sein.

Im Zweifel empfiehlt es sich rechtlichen Rat (Rechtsanwalt, Gewerkschaften) einzuholen. Es empfiehlt sich jedoch schnell etwas zu unternehmen, denn eine evt. Klage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung erhoben werden.

Hallo,
nach meinen letzten Kenntnisstand kann während der Probezeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Ihr Arbeitgeber hätte gar keinen Grund nennen müssen.
Sie können sich diesbezüglich gerne an eine Gewerkschaft wenden, die beraten manchmal auch Nichtmitglieder. Vielleicht wissen die ein Schlupfloch. :wink:
Viele Glück

Hallo,
das hört sich nicht gut an. Wenn die Kündigung bereits ausgesprochen wurde, ist rechtlich nicht viel zu machen /(einseitig gültige Willenserklärung), aber ich empfehle auf jeden Fall die Ausbildungsberatung bei der zuständigen Kammer (IHK / HWK/ LWK) je nachdem, welchen Beruf du lernst.
Viel Erfolg C.

Ich muss dich leider enttäuschen aber mit einer Kündigungsschutzklage ist in deinem Fall absolut nichts zu machen. Als Grundvoraussetzung das diese Klage überhaupt greift, ist eine Mindestanstellungszeit von 6 Monaten nötig. Ich gebe zu, das ist ne echt besch… Situation aber da kannst du wahrscheinlich nicht dagegen tun.

Hallo,

hier steht alles:
§ 22 Kündigung
(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist
gekündigt werden.
(2) Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden
1.   aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist,

rambam

Klage nur möglich wenn die Kündigung nach der 3monatigen Probezeit kam. Ansonsten keine Chance. Innerhalb der Probezeit kann jederzeit ohne Angabe von Gründen und sogar ohne Kündigungsfrist gekündigt werden. § 22 (1) BBiG

Hallo, also wenn die Kündigung innerhalb der Probezeit erfolgte, sehe ich keine Chance erfolgreich zu klagen. Dafür ist die Probezeit ja da. Gibt es einen Betriebsrat/Jugendvertreter? Vielleicht auch mal bei der IHK/Handelskammer nachfragen: Vielleicht ist der Betrieb dafür bekannt, in der Probezeit zu kündigen? Kann nämlich auch Methode sein! Viel Glück. MFG Iris

Hallo, leider hast du keine Chance zu klagen. Laut Kündigungsschutzgesetz ist im ersten halben Jahr eine Kündigung ohne Begründung möglich.

Zitat:
„(1) Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses gegenüber einem Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis in demselben Betrieb oder Unternehmen ohne Unterbrechung länger als sechs Monate bestanden hat, ist rechtsunwirksam, …“

D.h. vorher ist sie rechtswirksam.
siehe http://www.gesetze-im-internet.de/kschg/BJNR00499095…

Falls es speziell für Ausbildungsverträge eine andere Regelung gibt, entzieht sich das meiner Kenntnis.

Hi,
das tut mir leid, dass du so eine schlechte Erfahrung machen musstest.
Rechtlich ist eine Kündigung in der Probezeit nicht anfechtbar, da diese ohne Angabe von Gründen möglich ist. Dagegen kannst du leider nichts tun.
Aber du kannst gegen einen solchen Arbeitgeber etwas tun. Je nachdem, welche Branche, ist die Handwerks- oder Industrie und Handelskammer zuständig. Dort musst du das melden. Im besten Fall wir dem Betrieb die Ausbildungserlaubnis entzogen, denn offensichtlich wissen die ja nicht, was eine Ausbildung bedeutet. Die verstehen darunter nur Ausbeutung.

Letztendlich kannst du froh sein, da weg zu sein. Und wenn du dich an die Kammer wendest, dann können die dir helfen, was neues zu finden. Evtl. gibt es einen Arbeitgeber, dem der Azubi abgesprungen ist und du kannst noch einsteigen.

Ich wünsch dir viel Erfolg.

Gruß Ally

hallo
innerhalb der Probezeit bei einem Ausbildungsverhältnis besteht das Recht zur Kündigung ohne Angabe von Gründen. die Frage ist war die Kündigung in den drei Monaten oder nach
dem 3 Monaten?
mfg

Hallo vudu39,

Ausbildung ist nicht mein Fachgebiet.

viel Glück
ricko

Hallo,
wenn du während der Probezeit gekündigt wurdest, dann hast du keinerlei rechtliche Möglichkeiten. Der Chef braucht dann nicht einmal einen Grund an zu geben. Wenn die Kündigung nach der Probezeit erfolgte - wichtig: schriftliche Kündigung! - dann geht das bei Betrieben mit mehr als 20 Mitarbeitern nicht mehr so einfach.
Ich empfehle dir: Wende dich an die IHK, dort gibt es Ausbildungsbeaufragte, welche dir bei diesen Problemen helfen einen anderen besseren Ausbilder zu finden - zudem solltest du die Zustände in deinem Betrieb melden, da sich dies als Ausbeutung anhört.

Hallo Vudu39, das hört sich alles recht übel an und kann mir gut vorstellen, wie es nun in Ihnen aussieht. Leider ist es wohl nach wie vor immer noch so, daß die die Problematiken ansprechen immer gleich dann zu den Störenfrieden gezählt werden. Anstelle daß man sich der wohl vorhandenen Probleme annimmt und sich den Aufgaben stellt.
Einer Kündigungsklage sehe ich da leider eher negativ entgegen, denn für Ihre Aussagen benötigen Sie Beweise und die werden schwer zu beschaffen sein.
Es ist so, wenn der Vorgesetzte einen nicht leiden kann oder es ihn schon „nervt“ wenn eine Auszubildende/r auf Problematiken aufmerksam macht, dann findet er leider immer wieder Mittel u. Wege diesen loszuwerden.
Ein kleiner Pluspunkt ist, daß die Kündigung erst nach der Probezeit erfolgte. Hier ist Ansatzbedarf, nur aus diesem Grund könnte eine Klage evtl. Erfolg haben.
Wenn ein Betriebsrat vorhanden ist, würde ich mich erstmal an diesen wenden. Wenn der Betrieb einer Gewerkschaft angehört, auch hier „nachfragen“. Das ist nicht so teuer wie gleich ein Arbeitsrechtler.

MFG Octo-Juro