Ein Ladenlokal soll samt 1x Halbtagskraft übernommen werden.
Die Kraft verdient für ca 17 h / Woche ca. 1035 Euro - das würde den Existenzgründer so ziemlich schnell ruinieren, zumal er den Laden für sich kaufen wollte.Die Kraft ist 54 J. und seit 10 Jahren in dem BETRIEB BESCHÄFTIGT:
Kann diese gekündigt werden, da es sich um einen Kleinbetrieb handelt?..und kann das einfach so im Kaufvertrag bestimmt werden?
Guten Abend,
Kann diese gekündigt werden, da es sich um einen Kleinbetrieb
handelt?
leider gilt hier kein Kündigungsschutzgesetz.
…und kann das einfach so im Kaufvertrag bestimmt
werden?
Der Kaufvertrag hat keine Auswirkung auf die Angestellte.
Ihr muss die Kündigung schriftlich zugehen. Entweder gleich vom noch Besitzer oder dann vom neuen Besitzer.
Gruß Ivo
Hi!
Ivo antwortete ja schon.
Deshalb nur eine Anmerkung von mir: In der Kündigung sollte auf keinen Fall stehen, dass wegen des Betriebsübergangs gekündigt wird!
LG
Guido
Hallo (= freundliche Anrede)
Ist der alte Betreiber insolvent?
Bleibt die Nutzung des Ladenlokals gleich?
Ein Ladenlokal soll samt 1x Halbtagskraft übernommen werden.
Die Kraft verdient für ca 17 h / Woche ca. 1035 Euro - das
würde den Existenzgründer so ziemlich schnell ruinieren, zumal
er den Laden für sich kaufen wollte.Die Kraft ist 54 J. und
seit 10 Jahren in dem BETRIEB BESCHÄFTIGT:
Naja, das weißt/wußtest Du ja vorher, oder?
Kann diese gekündigt werden, da es sich um einen Kleinbetrieb
handelt?
Wer will sie denn kündigen? Jetziger Inhaber oder Betriebserwerber? Wann soll die Übernahme stattfinden?
…und kann das einfach so im Kaufvertrag bestimmt
werden?
Nein.
Mal so als Gedankengang: natürlich kannst Du versuchen, die AN betriebsbedingt zu kündigen. Wenn sie dann aber vor Gericht zieht und eine Klage wegen §613a BGB einreicht, dann muß man als AG schon so schwere Geschütze auffahren, die die betrieblichen Belange rechtfertigen, daß ich mal behaupte in 99% der Fälle geht man baden. Wenn dann plötzlich noch ein Auflösungsantrag im Raume steht, könnte es gut sein, daß Du eine Forderung auf Dich zukommen sehen wirst, die so mindestens bei 5000€ liegen dürfte. Rechnen wird da noch die Zeit der fristgerechten Kü hinzu, packen wir also noch mal 5000€ drauf, dann sind die ersten 10.000€ (plus weitere AG-Kosten) erst mal futsch. Alternativ dazu könntest Du es einfach mal versuchen, die gute Frau zu beschäftigen. Wenn Du vernünftig mit Ihr handelst, und man Ihr darlegt, daß ein Betriebsübergang ja den Sinn haben soll, ihren Arbeitsplatz langfristig zu sichern, könnte man vielleicht ja vertraglich eine Grundlage ausarbeiten, die für Dich und für sie finanziell „tragbar“ ist.
Oder aber: finger weg vom Betriebsübergang.
Aber vielleicht ändert sich meine Aussage ja, wenn Du die obigen Fragen beantwortest.
Gruß, (=freundliche Verabschiedung)
LeoLo