Kündigung nach Urlaub

Hallo

Mal eine Frage zu dem folgenden Fall:

Ein (Jahrelanger) Mitarbeiter nimmt sich im März 4 Tage Urlaub und dann im Juli nimmt er sich seinen „Jahresurlaub“ von 15 Tagen.

Nun kommt es aber zu Umständen, das der Mitarbeiter plötzlich ein interessantes Jobangebot bekommt und zum 1. September kündigt. Also das er quasi aus dem Urlaub kommt, kündigt und nach einem Monat verschwunden ist.

Nun ist es ja so, das der Urlaub fürs „ganze Jahr“ berechnet ist. Das dieser schon zur Hälfte des Jahres genommen werden „darf“ liegt ja vermutlich in der Kulanz des Arbeitgebers, weil der ja damit rechnet, das der Mitarbeiter eh das ganze Jahr bleibt.

Wie ist das nun. Den Urlaub „zurückgeben“ kann er ja nicht mehr. Wird das dann mit der August-Abrechnung finanziell wieder abgezogen?

Vielen Dank für die Info

Gruß
Andreas

Hallo

Guten Abend

Wie ist das nun. Den Urlaub „zurückgeben“ kann er ja nicht
mehr. Wird das dann mit der August-Abrechnung finanziell
wieder abgezogen?

Guggst Du hier (BUrlG § 5 Absatz 3):
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__5.html
Zitat:
Hat der Arbeitnehmer im Falle des Absatzes 1 Buchstabe c bereits Urlaub über den ihm zustehenden Umfang hinaus erhalten, so kann das dafür gezahlte Urlaubsentgelt nicht zurückgefordert werden.

Unter Berücksichtigung für den folgenden AG: BUrlG § 6:
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__6.html

Ggf. vorhande tarifliche Regelungen beachten.

Vielen Dank für die Info

Bitte

Gruß
Andreas

Gruß
MG