Hallo,
wenn ein Versicherer die Entschädigung ablehnt, aufgrund grober Fahrlässigkeit, habe ich dann trotzdem ein außerordentliches Kündigungsrecht nach § 96 VVG?
Im konkreten Fall hat es auf dem Herd gebrannt und man hat das Verhalten als grob fahrlässig eingestuft, da mehr wie eine Stunde nicht danach geschaut wurde.
Danke für Infos.
Hallo J.,
brauchst du irgendwelche Infos zur Schule oder welche Hobbys hast du???
Gruß
Martin
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Danke für die fachkundige Auskunft Martin!!!
Ich wurde dies von einem Kunden gefragt!
Joachim
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Hallo Joachim,
entscheiden ist nicht die Deckung oder gar die Leistung, entscheidend ist die Tatsache, ob ein Versicherungsfall vorliegt. (–> Kündigung nach Versicherungfall)
Gruß
Marco
Hallo Joachim,
ja…, die Schellte habe ich verdient. Bin jetzt erst auf die Idee gekommen, mir deine VITA mal anzuschauen. Sorry
Gruß
Martin
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