Kündigung nach vorläufiger Insolvenz

Hallo,

ich habe eine Frage bezüglich der Kündigung nach einer vorläufigen Insolvenz.

Der handwerkliche Betrieb, bei dem mein Mann seit etwas über 2 Jahren tätig ist, ist seit April 2011 in der vorläufigen Insolvenz.
Seitdem wurde Insovenzgeld bezahlt, aber noch keine Kündigung ausgesprochen - alle Kollegen haben weitergearbeitet.
Gestern gab es ein Gespräch mit dem Insolvenzverwalter mit der Ankündigung der Kündigung am 28.06.2011. Die Mitarbeiter werden freigestellt.
Tariflich besteht in seinem Fall eine Kündigungsfrist von 4 Wochen.
Zudem gibt es eine „Weitervermittlung“ an einen neuen Arbeitgeber, der mehrere Kollegen ab dem 04.07.2011 beschäftigen möchte.

Jetzt meine Fragen:

  1. Gilt die Kündigungsfrist jetzt überhaupt noch?

1a. Wenn ja, würde der Lohn in den 4 Wochen Kündigungsfrist weiter gezahlt werden, wenn keine neue Arbeit aufgenommen wird?

1b. Was passiert, wenn angeblich dafür kein Geld mehr vorhanden ist?

  1. Muß eine fristlose Kündigung seitens des Arbeitnehmers erfolgen, um während der Kündigungsfrist eine neue Arbeitstelle anzutreten?

Ich danke im Voraus für alle Antworten!

Liebe Grüße
HappyMouse

Hallo,
es geht hier um einen insolventen Betrieb.
In der heutigen Zeit können sich die Arbeitgeber alles erlauben und jeden Kündigen, ohne besonderen Grund.
Eine Firma in Insolvenz wird alles machen können. Gehen Sie dagegen an, zahlen Sie den Anwalt auch noch, denn zu holen ist da eh nichts, selbst wenn es solch ein Recht gäbe.
Was haben Sie von dem Recht, wenn er nicht zahlt. Bei Insolvenz bekommt man nicht mal einfach Geld. Da gehen 98% leer aus.
Lassen Sie sich nicht auf Rechte ein, Sie könnten leer aus gehen und das mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit.
Gruss

Hallo,

der Insolvenzverwalter hat viele rechte, meine Erfahrung wenn du gegen einen Insolventen Betrieb klagst gewinnst du und zahlst die Kosten.

Wenn der Arbeitnehmer einen neuen Job hat muss er kündigen, sonst kann er noch Ärger bekommen. denn er hat seine arbeistkraft ja schon verkauft.

Wenn Geld da ist wird der Insolvenzverwalter bezahlen wenn Arbeit geleistet wurde. Er muss sogar.

Danke für die Einschätzung!

Uns geht es gar nicht um eine Klage, sondern nur darum, wie wir uns richtig verhalten. Im Falle eines Falles hätten wir sogar eine Rechtschutzversicherung oder die Gewerkschaft würde einspringen! Aber dort kann ich mich erst Montag schlau machen, wollte schon vorab ein paar Infos sammeln.

Für die Dauer der Kündigungsfrist werden alle Mitarbeiter freigestellt (sprich, sie arbeiten nicht mehr!) - wenn sie denn noch gilt, denn die 3 Monate Insolvenzgeld haben sie ja zum Ende Juni schon alle bekommen - das ist meine Frage: hängt der Insolvenzverwalter die 4 Wochen noch hinten dran? Oder hätte dann nicht eigentlich schon vor 4 Wochen gekündigt werden müssen?

Gruß
HappyMouse

keine ahnung

hin zum arbeitsamt und arbeitslos melden ab …
dort die rechtsberatung ansprechen in solchen fällen,
auch IHK und gewerkschaften, die haben profunderes fachwissen, dazu

gruß
michael

Hallo HappyMouse,

  1. Ja, nur längere Fristen können auf 3 Monate gekürzt werden.

1a) Der Arbeitsvertrag gilt ganz normal weiter, somit auch das Bezahlen des Arbeitsentgeltes!!!

1b) Sollte der AG nicht bezahlen können, kann der AN Insolvenzausfallgeld beantragen (bzw. der Betriebsrat macht das - muß aber geklärt werden). Jedoch nur für 3 Monate.

  1. Auch für den AN gilt der Arbeitsvertrag ganz normal weiter. Er muß sich genauso an die vereinbarte Kündigungsfrist halten.

Eine Freistellung ist keine „Befreiung“ von irgendwelchen Pflichten. Ich denke jedoch, daß der AG niemandem Steine in den Weg legt. Sollte ihr Mann wirklich früher eine neue Arbeitsstelle antreten können dann würde ich mit dem alten AG sprechen ob man eine Vertragsaufhebung macht - also eine Kündigung auf gegeseitigem Einverständnis auf 30.06 oder so… Dann kann ab 01.07 die neue Stelle ohne Probleme angetreten werden.

Alles Gute

Gruß Lore

Guten Morgen,

um alle Fragen hinreichend zu beantworten, brauche ich vielleicht 100 Seiten.

Fest steht aber, dass dann kein Lohn gezahlt werden kann, wenn kein Geld da ist (logisch).

Gehen Sie zum Arbeitsamt und sprechen Sie mit dem Sachbearbeiter für Insolvenz-Ausfallgeld.

Er wird sie bei allen Schritten begleiten (wenn er qualifiziert ist).

Viel Glück.

Hallo Happymouse,

Rückständige Gehälter/Löhne werden für 3 Monate vom Arbeitsamt gezahlt.

Vielen Dank für die konkreten Antworten, das hilft mir schon weiter!

Ich werde mich mit meinen Fragen morgen (Montag) auch noch an die zuständige Gewerkschaft wenden - mal sehen, was die sagen!

LG
HappyMouse

Danke, aber das wußte ich schon!

Diese 3 Monate sind jetzt mit Ablauf des Juni um, daher meine Frage, ob denn danach (Kündigungsfrist)noch eine Zahlungsverpflichtung seitens des AG besteht, oder hätte die Kündigung schon vor 4 Wochen erfolgen müssen?

Ich werde morgen auch noch bei der zuständigen Gewerkschaft nachfragen, wollte nur vorab schon ein paar Infos sammeln - evtl. habe ich ja etwas übersehen…

Gruß
HappyMouse

Das werde ich tun, aber trotzdem Danke!

Ich dachte nur ich könnte mir hier vorab schon ein paar Infos oder Tipps holen.

Gruß
HappyMouse

Hallo! Sorry, aber die FRagen sind so speziell, dazu kann ich leider nichts sagen.
LG kerstinml

Kein Problem, danke trotzdem für die Rückmeldung!

Ich werde mich morgen an die Gewerkschaft wenden, wollte nur vorab schon mal ein paar Tipps sammeln :smile:

Gruß
HappyMouse

war glücklicherweise noch nicht in der situation
denn ich hatte immer das glück schon beim letzten anzeichen vor einer insolvenz mich mit einer abfindung rechtzeitig vom acker machen zu können, denn aus einem noch nicht pleitegegangenen laden sich zu verabschieden und in einem gesunden direkt weiter zu machen ist besser als den dolchstoß in die arbeitslosigkeit abzuwarten !
Gruß
MPT

Wir waren auch noch nie in so einer Situation - war auch nicht vorhersehbar!
War ein kleiner Betrieb mit 10 Gesellen und eigentlich sind Aufträge bis Oktober da gewesen - nur die fehlenden Zahlungen der Kunden haben´s kaputt gemacht!
Der Insolvenzverwalter hat es wohl nicht nötig gehabt so einen kleinen Betrieb zu retten, schreibt sich lieber große Firmen auf seine HP *grummel*

Danke trotzdem nochmal, Gruß
HappyMouse

Sorry! weitere infos kann ich dir leider nicht geben. die gewerkschaft hilft dir sicher weiter

ich denke am besten kann die da das zuständige Arbeitsamt weiterhelfen