Kündigung nach Zwangsversteigerung

Hallo,
gibt es ein Sonderkündigungsrecht nach einer Zwangsversteigerung?
Situation: Ein Dreifamilienhaus wird ersteigert. Der neue Besitzer zieht in das EG, 1. OG und DG sind vermietet. Der neue Besitzer möchte das 1. OG mit der EG-Wohnung verbinden und selbst nutzen. Das DG soll nach Renovierung/Sanierung neu vermietet werden.

Wie bekommt der neue Besitzer die Mieter am schnellsten aus den beiden Wohnungen?
Danke für Infos

Achso - noch zur Ergänzung:

Auf Eigenbedarf kündigen dürfte schwierig sein, da die EG-Wohnung 72 qm hat und „der“ neue Besitzer nur aus zwei Personen besteht. Da könnte der Mieter ja behaupten, die Wohnung im 1. OG bräuchte der neue Besitzer ja gar nicht - er hätte genug Platz im EG.

Oder?

Ja es gibt ein Sonderkündigungsrecht nach Zwangsversteigerungen.

ABER: Gegenüber bestehenden Mietverhältnissen ist es mit einem zahnlosen Tiger zu vergleichen. Der Schutz der Mieter orientiert sich schlicht und einfach am normalen Mieterschutzrecht. Das Sonderkündigungsrecht ist de facto nur bei der ‚Entsorgung‘ der Alteigentümer die noch im Objekt wohnen anwendbar. Und da mit ganz, ganz engen Fristen.

vnA

Hallo,
gibt es ein Sonderkündigungsrecht nach einer
Zwangsversteigerung?

Ja - aber es reduziert nur die Kündigungsfrist des Mietvertrags auf 3 Monate. Ansonsten tangiert es Rechte aus bestehenden Mietverträgen nicht.

Situation: Ein Dreifamilienhaus wird ersteigert. Der neue
Besitzer zieht in das EG, 1. OG und DG sind vermietet. Der
neue Besitzer möchte das 1. OG mit der EG-Wohnung verbinden
und selbst nutzen. Das DG soll nach Renovierung/Sanierung neu
vermietet werden.

EIgenbedarf für EG und 1.OG ist denkbar, wenn es den Mietern unter den Regeln einer Eigenbedarfskündigung zumutbar ist, sich eine neue Wohnung zu suchen.
Eine Renovierung/Sanierung im DG ist kein Grund einen bestehenden Mietvertrag wirksam zu kündigen.
Da aber anschließend das Haus ein Zweifamilienhaus wäre, wäre das sich hieraus ergebene Sonderkündigungsrecht zu prüfen. http://www.meineimmobilie.de/vermieten/mehrfamilienh…
Gruß n.

Wie bekommt der neue Besitzer die Mieter am schnellsten aus
den beiden Wohnungen?
Danke für Infos

Wo steht geschrieben, dass ein Hausbesitzerehepaar sich auf 72qm beschränken muss? (Harz 4 Ehepaar hat ja schon ein Recht auf 60 qm) Der Eigenbedarf muss nur nachvollziehbar und vernünftig sein. Was an einer 144qm grossen Maisonettewohnung mit großem Bad, Gästeklo, offener Küche, Gästezimmer, geplantem Kinderzimmer, großem Balkon unvernünftig oder nicht nachvollziehbar sein soll, verstehe ich nicht.
Gruß n.

Das weiß ich ja eben nicht. Das Mietrecht in D ist ja extrem vermieterfeindlich. Hätte ja sein können, da jeder Richter sagt, 72 qm müssen reichen.
Dafür erkundige ich mich ja in diesem Forum. :wink:

1 „Gefällt mir“