Kündigung nach Zwangsversteigerung

Ich wohne seit 17 Jahren zur Miete in einem Haus mit (von mir bewohnter) Einliegerwohnung. Das Haus wurde nach10 Jahren  verkauft. Der Käufer ging 1 Jahr später in Insolvenz,kümmerte sich um nichts mehr. Ich musste dann die Miete an eine Bank in Wiesbaden zahlen. Nach drei Jahren  kam der Zwangsverwalter. Ich einigte mich mit ihm auf 200,–€ Miete, plus 30,–€ NK. Im Februar wurde das Haus nun wieder verkauft.Ich überwies im März die 230,–€ an den ZV. Der neue Vermieter meinte nur- es würde sich nichts ändern. Ich könne ruhig bleiben. Ich gab ihm dann eine Liste mit den ganzen Mietmängeln. Er versprach sich darum zu kümmern. Gestern nun gab er mir einen 14 seitigen Mietvertrag. Ein Freund meinte der wäre Sittenwidrig. Darin steht u.a.: ab 1. März 350,-- Kaltmiete, 60,–€ NK, und eine Nachzahlung von 732,–€. Zu zahlen auf sein Konto. Ich bin 60 Jahre, Frührentner und mit den Nerven am Ende.
Wer kann mir raten wie ich heil aus dieser Mietsache rauskomme, ohne einen Rechtsanwalt aufsuchen zu müssen. Das Geld und die Nerven habe ich nicht.
Im voraus:smiley:ANKE!!!
Gruß August aus Warstein

Morgen,

lese weder etwas von Kündigung noch von Zwangsversteigerung, bei der es ein Kündigungsrecht gegenüber des Mieters gibt, dies muss aber zum erst möglichen Termin ausgeführt werden.klick

Zum Mietvertrag, da ändert sich nichts. Es gibt einen Grundsatz, dieser nennt sich Kauf bricht nicht Miete klick Daher änderst sich an den alten Mietvertrag nichts. Die Mängel müssen behoben werden, ansonsten stehen Mietminderung zu.
Schönes Wochenende

Grds. geht der ursprüngliche, 17 Jahre alte Mievertrag auf den akteullen Erwerber über, ohne dass der sich auf Mietanpassung des Insolvenzverwalters oder vorherige Mängelbeseitigungszusicherungen verweisen lassen müsste.

Insofern kann man auf einen besthenden, gültigen Mietvertrg verweisen und den angebotenen Neuvertrag unerledigt zurückschicken.

Bestehende Mängel müsste man erneut zugangssicher unter Fristsetzung beseitigt verlangen und taggenaue Mietminderung und Ersatzvornahme ankündigen.

G imager

Frage: Warum ist die Mietanpassung des Insolvenzverwalters nicht von Belang? handelt es sich dabei nicht um eine Vertragsänderung? Beweisbar durch die Kontoauszüge?
Oder habe ich das falsch verstanden und es handelte sich um eine einvernehmliche „Mietminderung“?

vnA

Nur mal als Hinweis: wenn der Eigentümer selbst mit in dem Haus wohnt (es scheint ja ein 2-Familien-Haus zu sein), hat er ein erleichtertes Kündigungsrecht.

Gruß florestino

Der neue Eigentümer hat erst vor 4 Wochen angefangen „Seine Wohnung“ zu renovieren. Sprich- er reißt alles raus. Bodenbeläge, Türen, Zargen. Treppenhaus wird abgebeizt. Es dauert also noch bis „er“ einzieht.

Der neue Eigentümer hat aber nur 4 Wochen lang ein außerordentliches Kündigungsfrist. Die Zeit wäre somit abgelaufen.

Da sich die Bank, bzw. dessen Rechtsanwalt nichts von Mietmängeln annahm war ich froh als der Zwangsverwalter vor der Tür stand. Von ursprünglichen 285,–€ KM habe ich mich mit ihm geeinigt auf 200,–€ KM plus 30,–€ NK. Die Zahlungen kann ich per Kontoauszug belegen. Habe heute mit dem ZW tel. Er schickt mir eine Bescheinigung über die geleistete monatl. Zahlung.
Danke, und VG

Hallo mikkimaus,

wenn der Eigentümer selbst mit in dem Haus wohnt (es scheint ja ein 2-Familien-Haus zu sein), hat er ein erleichtertes Kündigungsrecht

Der neue Eigentümer hat aber nur 4 Wochen lang ein außerordentliches Kündigungsfrist. Die Zeit wäre somit abgelaufen

Der Hinweis von „florestino“ dürfte sich höchstwahrscheinlich auf den § 573a BGB (Abs.1) beziehen.

http://dejure.org/gesetze/BGB/573a.html

Dieser Paragraph hat nichts mit „neuem“ oder „altem“ Eigentümer zu tun. Auch unterliegt das Recht für die erleichterte Kündigung des Vermieters in diesem Paragraphen keiner zeitlichen Einschränkung. Also selbst wenn der Vermieter (egal ob alt oder neu) schon 10 Jahre (oder mehr) ein Haus mit nicht mehr als 2 Wohnungen bewohnt, kann er von seinem Recht auf erleichterte Kündigung gegen seinem Mieter Gebrauch machen.

Gruß
N.N

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