Kündigung nachträglich etwas hinzugefügt

Wenn ein Arbeitgeber nachdem der Arbeitnehmer auf einer Kündigung unterschrieben hat noch etwas hinzufügt, wenn’ s auch nur Ort und Datum ist, ist diese dann ungültig?

Wenn ein Arbeitgeber nachdem der Arbeitnehmer auf einer
Kündigung unterschrieben hat noch etwas hinzufügt, wenn’ s
auch nur Ort und Datum ist, ist diese dann ungültig?

Kommt darauf an, was „etwas“ ist.

Worauf wollte der Gekündigten denn hinaus?

Grds. ist eine vom Kündigenden unterschriebene, zugegangene Kündigung wirksam , selbst wenn der Gekündigte sie garnicht unterschrieben hätte.

G imager