Kündigung Newsletter

Mein Hauptanliegen gilt dem Künndigen eines Newsletters:

Sind Anbieter eines Newsletters dazu verpflichtet in ihre Email einen Link zu einer Seite anzugeben, die zur Kündigung eines Newsletters führt?

Ich habe kürzlich die Erfahrung gemacht, dass ein Anbieter zwar einen Link angegeben hat, doch dieser nicht auf die dafür spezifische Seite führt!

Wie sieht die Rechtslage aus?

Wie sieht die Rechtslage aus?

stelle bitte diese Frage im Rechtebrett.

Grüße aus Essen
Wolfgang

Sind Anbieter eines Newsletters dazu verpflichtet in ihre
Email einen Link zu einer Seite anzugeben, die zur Kündigung
eines Newsletters führt?

soweit ich weiß : nein sind sie nicht - zumindest nicht wenn sie ihren Firmensitz und Gerichtsbarkeit im Ausland haben

Gruß H.