angenommen, man möchte noch rechtzeitig im Januar kündigen. Problem: Es besteht eine Dienstreise und eine persönliche Übergabe einer Kündigung in einer größeren Firma ist nicht möglich.
Wie bekommt man die Kündigung rechtskräftig noch zum 31.01. abgegeben?
Idee war zweigleißig zu fahren:
FAX der Kündigung in Personalabteilung (hier liegt dann ein Sendebericht vor) -> rechtsgültig?
Per Post - hier wird das Schreiben von einer weiteren Person aufgegeben. Die Frage ist noch welche Art von Einschreiben (Einwurf oder mit Rückschein)
Der Arbeitnehmer wird zusätzlich noch telefonisch informiert.
Ist das ein sinnvoller weg? Gibt es bessere Alternativen?
Ich denke Einschreiben mit Rückschein ist die sicherste Variante, da kann man wenigstens den Rückschein vorlegen und hat was in der Hand falls es Probleme gibt.
Wie bekommt man die Kündigung rechtskräftig noch zum 31.01.
abgegeben?
Per Boten, der über den Inhalt des Schreibens informiert ist - ideal wäre mit Zeugen.
FAX der Kündigung in Personalabteilung (hier liegt dann
ein Sendebericht vor) -> rechtsgültig?
Nein
Per Post - hier wird das Schreiben von einer weiteren
Person aufgegeben. Die Frage ist noch welche Art von
Einschreiben (Einwurf oder mit Rückschein)
Ein Brief (egal, wie er auch aufgegeben wird) mag eingeworfen werden, das auch nachweislich, allerdings ist niemals bewiesen, was im Umschlag gewesen ist!
Wenn schon Einschreiben, dann nur Einwurfeinschreiben, denn mit dem Einwurf in den Briefkasten gilt das Schreiben als zugestellt.
Nur, wie gesagt: Kein Beweis über den Inhalt.
Der Arbeitnehmer wird zusätzlich noch telefonisch informiert.
Auch das wäre vollkommen irrelevant.
Ist das ein sinnvoller weg? Gibt es bessere Alternativen?
Die vermutlich sicherste Alternative ist die persönliche Übergabe im Betrieb entweder unter Zeugen (BR) oder aber mit Empfangsbestätigung - oder aber die Überbringung durch den Gerichtsvollzieher.
danke für die Ausführung.
Eine Frage dazu noch: Wenn man ein FAX schicken würde, so ist der Arbeitgeber über die Kündigung informiert (auch wenn es nicht rechtsgültig ist) --> Wäre der Arbeitgeber dann „verpflichtet“ ein Einschrieben mit Rückschein anzunehemen bzw. sich auch darum zu kümmern?
(Wenn man den AG informiert und ihn auf den Postweg hinweist kann er ja theoretisch immer hergehen und sagen er hat nichts erhalten)
Eine Frage dazu noch: Wenn man ein FAX schicken würde, so ist
der Arbeitgeber über die Kündigung informiert (auch wenn es
nicht rechtsgültig ist) --> Wäre der Arbeitgeber dann
„verpflichtet“ ein Einschrieben mit Rückschein anzunehemen
bzw. sich auch darum zu kümmern?
Zunächst bin ich davon ausgegangen, dass der Arbeitnehmer die Kündigung erhalten soll - andersrum ist es sicherlich eher einfacher.
Das Fax würde an der Sachlage nichts ändern.
Einen Rückschein muss grundsätzlich niemand unterschreiben, Du kannst nunmal keinen dazu zwingen, sein Autogramm unter irgendwas zu setzen.
(Wenn man den AG informiert und ihn auf den Postweg hinweist
kann er ja theoretisch immer hergehen und sagen er hat nichts
erhalten)
Deshalb bevorzuge ich das Einwurfeinschreiben.
Mit Zustellung in den Briefkasten gilt das Schreiben als zugestellt, da es in den Machtbereich des Empfängers gelangt.
Wie gesagt: Über den Inhalt ist nach wie vor nichts nachgewiesen, nur über die Zustellung eines Schreibens.
Aber welcher Arbeitgeber macht denn da Probleme?!
Rechtlich abgesichert ist man nur mit einer persönlichen Übergabe. Eine Botenzustellung kann im Zweifel nicht anerkannt werden.
Wenn es wirklich nicht persönlich übergeben werden kann, dann ist der einzig „richtige“ Weg die Kündigung per Gerichtsvollzieher (Amtsgericht) zustellen zu lassen.
Rechtlich abgesichert ist man nur mit einer persönlichen
Übergabe. Eine Botenzustellung kann im Zweifel nicht anerkannt
werden.
Das mag an Deiner Uni so sein, aber in der Realität ist es einfach nur falsch.
Wenn Du der Meinung bist, es sei anders, belege es gefälligst!
Wenn es wirklich nicht persönlich übergeben werden kann, dann
ist der einzig „richtige“ Weg die Kündigung per
Gerichtsvollzieher (Amtsgericht) zustellen zu lassen.
Abgesehen davon, dass Du vorher etwas anderes behauptet hast, ist auch das Bullshit!