Kündigung nicht rechtskräftig wenn Grund fehlt?

Hallo zusammen,

Frau A arbeitet für Herrn B, welcher mehrere Ladengeschäfte besitzt. Eines Tages kündigt Herr B der Frau A. Die Kündigung ist ein echter Einzeiler, ohne Angabe von Gründen.

Frau A war vor Auflösung des Arbeitsvertrages stets pünktlich, freundlich und zuvorkommend. Das wird auch Ihr Vorgesetzter vor Ort Herr C bestätigen können. Herr B ist viel zu selten vor Ort, als das er das beurteilen kann.

Nun hat Frau A sich ein wenig informiert und festgestellt, dass einem aus 3 verschiedenen Gründen gekündigt werden kann:

  • betriebsbedingt, verhaltensbeding oder personenbedingt.

Frau A ist der Meinung, dass keiner dieser 3 Gründe auf sie zutrifft, denn wie bereits erwähnt war sie stets pünktlich und fleißig. Zu keinem Zeitpunkt gab es Hinweise darauf, dass sie ihre Aufgaben nicht erledigt oder in Zukunft erledigen kann.

Frau A hat mehrfach versucht Herrn B zu erreichen um ein klärendes Gespräch zu führen oder einfach nur den Grund für die Kündigung zu erfragen. Herr B aber will sich nicht dazu äußern und blockt ab.

Was kann Frau A tun?

Hallo

Was kann Frau A tun?

Was Schriftliches per Einschreiben schicken, so dass sie nachweisen kann, dass er es bekommen hat!

Mitteilen, dass sie die Kündigung aus o.g. Gründen nicht akzeptiert.
Und auch nach der Kündigung immer pünktlich am Arbeitsplatz erscheinen. Wenn ein Vorgesetzter sagt, sie solle gehen, sich das schriftlich geben lassen, mit Namen, Ort, Datum und Unterschrift.

Und trotzdem schon mal zur Arbeitsagentur gehen und mögliche Arbeitslosigkeit anmelden.

Viele Grüße

Hallo

Was kann Frau A tun?

Was Schriftliches per Einschreiben schicken, so dass sie
nachweisen kann, dass er es bekommen hat!

Und dann?

Mitteilen, dass sie die Kündigung aus o.g. Gründen nicht
akzeptiert.

*ironie an*
Der Arbeitgeber wird dann natürlich sagen „Oh, Frau X, Sie akzeptieren die Kündigung nicht. Dann ziehe ich sie natürlich zurück.“
*ironie aus*

Und trotzdem schon mal zur Arbeitsagentur gehen

Sry, aber dieser Rat ist der einzig sinnvolle in der ganzen Antwort.

Gruß,
LeoLo

4 Like

Hallo

Als allererstes rechnet Frau A nach, ob seit dem Zugang der Kündigung schon drei Wochen vergangen sind. Falls ja, Pech. Dann hat der AG sie lange genug hingehalten und gegen die Kü ist nichts mehr auszurichten, sofern keine besonderen Umstände vorliegen, die hier nicht bekannt sind.

Ist die Kü noch keine 3 Wochen alt, sollte Frau A auf ihr Einstellungsdatum schauen und die Anzahl der im Betrieb Beschäftigten zählen. Kommt sie dabei auf mehr als 6 Monate Betriebszugehörigkeit (im Zeitpunkt der Kü) und mehr als 10 Arbeitnehmer im Sinne des http://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__23.html sollte Sie bis zum Ablauf der oben angesprochenen 3-Wochen-Frist Klage beim ArbG gegen die Kü einreichen. Spätestens vor Gericht erfährt sie dann den Grund der Kü. Die Klage kann man ggf auch ohne Anwalt bei der Antragsstelle des ArbG aufgeben. Anwaltliche Vertretung ist nie falsch, ist aber in erster Instanz ungeachtet des Ausgangs der Verhandlung immer selber zu tragen. Je nach finanzieller Situation besteht Anspruch auf Beratungs- und später Prozesskostenhilfe.

Gruß,
LeoLo