Kündigung nicht rechtskräftig?

Hallo zusammen,

man nehme an:

ein Mieter hätte fristgemäß dem Vermieter schriftlich gekündigt. Dieser Vermieter würde im Mietvertrag so auftauchen:

Mietvertrag zwischen

Vermieter
vertreten durch Hausverwaltung

und Mieter.

Nachdem dem Mieter die Bestätigung der Kündigung nicht zugestellt wurde, würde er von der vertretenden Hausverwaltung erfahren, dass er hätte dort kündigen müssen und nicht beim Vermieter. Die daraufhin vom Mieter beim Vertreter eingereichte Kündigung ist nicht mehr fristgemäß und würde den Fortbestand des Mietvertrages um einen Monat verlängern, da die erste Kündigung nicht rechtskräftig wäre.

Wäre ein solches Konstrukt rechtens?

Vielen Dank
Stefan

Hallo,

Mietvertrag zwischen
Vermieter
vertreten durch Hausverwaltung
und Mieter.

Lass den Passus „vertreten durch Hausverwaltung“ einfach mal weg.
Vertragspartner sind Vermieter und Mieter, nicht Mieter und Hausverwaltung. Die Hausverwaltung hat die Vollmacht Unterschrift zu leisten, aber eine Kündigung direkt gegenüber dem Vermieter als Vertragspartner ist grundsätzlich rechtens.
Ein kleines Mmmhhh dennoch, was steht im Absatz „Kündigung“ des Mietvertrags? Gibt es hier eine andere Vereinbarung?

Gruß
Der Franke