Kündigung - Nichteinhaltung Kündigungsfristen

Kleinbetrieb - Kündigungsfristen - Änderungsvertrag

Guten Tag,

ich würde mich freuen, wenn der Ein oder Andere mir nachfolgend einen Rat oder Tip geben könnte. Vielen Dank schonmal vorab.

Anfang kommender Woche soll eine Angestellte Ihre „fristgerechte Kündigung“ bekommen. Die Kündigung konnte schon vorab, da der GV sie auf dem Tisch liegen hatte, gelesen werden (wurde NOCH NICHT übergeben bzw expliziet ausgesprochen)

„Sehr geehrte Angestellte, hiermit kündigen wir aus betriebsinternen Gründen fristgerecht zum 31.07.2011 aus. Wir bedauern diesen Schritt, der aussschließlich aus de wirtschaftlich schwierigen Situation des Unternehmens resultiert, sehr“

Angestellte soll sich bis Montag entscheiden (Angestellte hat ab Montag 3 Wo Urlaub und Entscheidung soll telefonisch mitgeteilt werden).

Hintergrund:

Betrieb steht kurz vor der Insolvenz bzw ist es „eigentlich“ schon.

Chef bietet der Angestellten sofortige Kündigung oder einem Änderungsvertrag an ((1/2 Stelle ab sofort, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und den zugehörigen Zahlungen!!), da für Ihn jetzt schon absehbar wäre, nächsten Monat kein Gehalt mehr zahlen zu können.

Auf o.g. möchte sich die Angestellte natürlich nicht einlassen.

Nun meine Frage zu den einzuhaltenden Kündigungsfriten:

Da die Firma schon diverse Male kurz vor dem „Aus“ stand bzw der Firmeninhaber immer wieder „hin - und her gemauschelt“ hat, war die Angestellte über den Zeitraum von mehr als 10 Jahren bei diversen Firmen bei ihm angestellt.

Details:

Firma hatte IMMER unter 10 Angestellte

Anstellungen gingen von:

1999 - 2001 (dann 1,5 Jahre Pause wg. Standortwechsel der Firma) Firmenname A

2003 - 2005 Firmen Name A (Wiederaufnahme der Tätigk)
2006 - 2009 Firmen Name B
2010 - bis jetzt Firmenname C

-Geschäftsführer war immer heutiger Chef
-Angestellte immer unter 10
-Tätigkeitsbereich der Angestellten/Abteilung jeweils unverändert
-„Jobwechsel“ jeweils durch Änderungsverträge in denen expliziet steht, daß die vorherigen „Arbeitsbedingungen“ unverändert bleiben

So nun nochmal meine Fragen in Kurzform:

  1. welche Kündigungsfrist muß eingehalten werden?
  2. muß ein Änderungsvertrag angenommen werden, unter der relativen sicheren Gefahr einer kurzfristigen Insolvenz (GV sagt natürlich „alles wird wieder gut“; wir brauchen nur Zeit" und bald bekommen Sie wieder einen Vollzeit Job)
    3)gilt bei den o.g. Details eine Kündigungsfrist von 4 Wochen aufgrund einer dauerhaften Mitarbeiterzahl von unter 10 ODER kann man auf Betriebszugehörigkeit „pochen“, trotz der verschiedenen „Arbeitgeber“

Ich entschuldige mich schoneinmal vorab für die Länge des Textest und möchte mich ganz herzliche für etwaige Antworten bedanken.

Viele Grüße und einen schönen Tag
N.W.

Hallo,

alles etwas diffus, zudem ist ein Unternehmen im Insolvenz oder nicht, ohne genauere und detaillierte Kenntnisse früherer Arbeitsbeschäftigungen und deren „verflochtener Inhaber“ sind evtl. Auskünfte hier absolut schwammig.

Das Gehalt/Lohn ist für die Dauer von 8 Wochen über das Arbeitsamt gesichert, es droht also kein Lohnausfall; wenn die AN für 3 Wochen in Urlaub ist, wird sich danach der Rauch gelüftet haben und bei Unerreichbarkeit der AN kann sie schon nicht aus Angst oder Unkenntnis Vereinbarungen mit dem AG treffen, welche dann nachträglich zu ihrem Schaden reichen wird.

Schönen Tag noch.

Hallo erstmal,
danke für die Antwort.

Die Problematik besteht darin, das der AG die Insolvenz so lange wie möglich „verschleiern“ möchte, in der Hoffnung das sie doch noch abzuwenden sein könnte.

Für den AG „letzter“ Strohhalm - seine Angestellten zur Hälfte zu entlassen bzw der anderen Hälfte Änderungsverträge aufzuzwingen.

Die Frage der AN war, wenn sie morgen den Änderungsvertrag zu Ihren Ungunsten annimmt und statt dessen eine Kündigung bekommt, welche rechtlichen Möglichkeiten hat sie dann.

Vorranging für die AN wäre die Frage wie im o.g. Fall die Dauer der Kündigungsfrist aussieht.

Bei Anstellung bis 2 Jahren: 4 Wochen
Bei Anstellung ab 10 Jahren: 6 Monate

Da immer wieder neue Änderungsverträge im Laufe der Jahre ausgestellt wurden (gleicher AG,gleicher Geschäftsführer,gleicher Tätigkeitsbereich,aber anderer Firmenname) ist dies für AN schwer einzuschätzen.

Schöne Grüße

Hi!

Ganz kurze Antwort:

Bei Anstellung bis 2 Jahren: 4 Wochen
Bei Anstellung ab 10 Jahren: 6 Monate

Ist eine Kündigungsfrist vertraglich vereinbart?

Wenn nicht, dann gelten für den AG nach Deiner Beschreibung mit an Sicherheit geltender Wahrscheinlichkeit die 6 Monate.

Gruß
Guido

Kleiner Nachtrag

Bei Anstellung ab 10 Jahren: 6 Monate

Eigentlich eher 4 Monate, wenn nix vereinbart wäre

Gruß
Guido

Hallo Guido,
erstmal lieben Dank für die Antwort.
Vertraglich ist die „gesetzliche Kündigungsfrist“ vereinbart.
Kann der AG denn nicht drauf „pochen“, daß im Laufe der Jahr immer wieder „Änderungsverträge“ vereinbart wurden, unter unterschiedlichen Firmennamen und somit die Anstellungsdauer jeweils unterbrochen wurde?
Vielen Dank schonmal für weitere Info.
Einen schönen Tag noch
Grüße
Anna