angenommen ich hätte einen Vertrag bei einem Emaildienstleister über sog. Mehrwertdienste. Der Vertrag läuft die ersten 30 Tage kostenlos, kündige ich nicht wird er automatisch in einen 12 Monatsvertrag umgewandelt.
Zur Kündigung steht auf der Homepage als Kontaktmöglichkeit nur eine Telefonnummer, 0190 zu 1,86 Euro zur Verfügung. Ich habe daraufhin eine Email an info@… verfasst, die zurückkam mit dem Hinweis das hier eine Kündigung nicht angenommen werden kann da praktisch von jedem die Email sein könnte.
Frage: Ist das rechtens? Ich finde es eine Frechheit hier nur eine 0190er anzubieten und Emails abzuweisen…
gehe ich richtig in der Annahme, daß es sich um web.de handelt?
Sei’s drum. Ist ja auch egal, wer es ist. Ich würde anhand des Impressums versuchen, herauszufinden, wo der Geschäftssitz ist und dann dort ein Einschreiben mit Rückschein betreffend Kündigung schicken.
Ebenfalls würde ich behaupten, daß du deinen Telefonanschluß gegen 0190er hast sperren lassen und deshalb die beknackte Nummer von denen nicht wählen kannst.
Sei’s drum. Ist ja auch egal, wer es ist. Ich würde anhand des
Impressums versuchen, herauszufinden, wo der Geschäftssitz ist
und dann dort ein Einschreiben mit Rückschein betreffend
Kündigung schicken.
Wieso eigentlich immer mit Rückschein? Habt ihr alle zu viel Geld oder wie?
Ebenfalls würde ich behaupten, daß du deinen Telefonanschluß
gegen 0190er hast sperren lassen und deshalb die beknackte
Nummer von denen nicht wählen kannst.
Sei’s drum. Ist ja auch egal, wer es ist. Ich würde anhand des
Impressums versuchen, herauszufinden, wo der Geschäftssitz ist
und dann dort ein Einschreiben mit Rückschein betreffend
Kündigung schicken.
Wieso eigentlich immer mit Rückschein? Habt ihr alle zu viel
Geld oder wie?
Bei einem Rückschein hast du die Unterschrift des „Empfängers“ und er „Unterschreibende“ ist dafür verantwortlich. Ein normales Einschreiben geht gerne mal verloren, von Einwurfeinschreiben mal ganz abgesehen.
Ebenfalls würde ich behaupten, daß du deinen Telefonanschluß
gegen 0190er hast sperren lassen und deshalb die beknackte
Nummer von denen nicht wählen kannst.
Und was genau soll diese Behauptung bewirken?
Wenn du sagst, du hättest deinen Anschluß gegen 0190er Sperren lassen, können die dir nicht zurückschreiben, daß du bei der 0190er anrufen sollst.
Bei einem Rückschein hast du die Unterschrift des „Empfängers“
und er „Unterschreibende“ ist dafür verantwortlich. Ein
normales Einschreiben geht gerne mal verloren, von
Einwurfeinschreiben mal ganz abgesehen.
Ich habe eine Unterschrift: ok! Aber bei einem Einwurfeinschreiben habe ich die Bestätigung des Briefträgers, dass der Brief zugestellt wurde. Die Willenserklärung ist damit zugegangen.
Hast du irgendwelche Belege für die Behauptung, dass Einwurfeinschreiben oft verloren gehen? Kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Warum sollte das so sein?
Wenn du sagst, du hättest deinen Anschluß gegen 0190er Sperren
lassen, können die dir nicht zurückschreiben, daß du bei der
0190er anrufen sollst.
Welche rechtliche Konsequenz soll sich daraus ergeben?
Bei einem Rückschein hast du die Unterschrift des „Empfängers“
und er „Unterschreibende“ ist dafür verantwortlich. Ein
normales Einschreiben geht gerne mal verloren, von
Einwurfeinschreiben mal ganz abgesehen.
Ich habe eine Unterschrift: ok! Aber bei einem
Einwurfeinschreiben habe ich die Bestätigung des Briefträgers,
dass der Brief zugestellt wurde. Die Willenserklärung ist
damit zugegangen.
Hast du irgendwelche Belege für die Behauptung, dass
Einwurfeinschreiben oft verloren gehen? Kann ich mir beim
besten Willen nicht vorstellen. Warum sollte das so sein?
Nicht nur Einwurfeinschreiben. Bei uns im Haus werden regelmäßig REGULÄRE Einschreiben durch den Briefschlitz des Mehrfamilienhauses geworfen, ohne daß bei den Empfängern geklingelt wird. Zuletzt vor ziemlich genau 2 Wochen mit einem Einschreiben an mich. Genaue Statistiken wird die Post wahrscheinlich nicht führen, bzw Streng Geheim halten. Durch mein Hobby kann ich dir aber versichern, daß es durchaus öfter vorkommt als man denkt.
Wenn du sagst, du hättest deinen Anschluß gegen 0190er Sperren
lassen, können die dir nicht zurückschreiben, daß du bei der
0190er anrufen sollst.
Welche rechtliche Konsequenz soll sich daraus ergeben?
Keine rechtlichen, aber niemand kann von dir verlangen, daß du eine "Service"rufnummer anrufst, wenn es dir „aus technischen Gründen“ unmöglich ist. Nicht immer muß alles einen rechtlichen Hintergrund haben. Man kann es auch mal anders versuchen. Man braucht ja nicht für jeden Sch*** gleich zum Anwalt zu laufen, obwohl ich schon gespannt bin, wenn deutsche Anwälte mit dem „Ambulance-Chasing“ beginnen.
Angenommen ich hätte mittlerweile eine 0180er Nummer zu 12 Cent / Minute des Kundenservices gefunden, dort angerufen und meinen Wunsch zur Kündigung geäußert. Auch hier wurde, wie in der Email, dieser Wunsch abgelehnt und an die 0190er bzw. 01212er Nummer zu 1,86 Euro / Minute verwiesen. Auf der Startseite des Emaildienstleisters wird derweil mit der „Hotline für alle Fragen“ zu 12 Cent geworben.
Man wird also gezwungen eine 0190er Nummer zu wählen und lehnt alle anderen Kommunikationsmittel ab. Darf eine Firma das wirklich?
Ich finde das ja derart lächerlich… das gesamte Konto kann ich übrigens per Email oder auch direkt über die Homepage des Emaildienstleisters kündigen - bei den Mehrwertdiensten muß man anrufen *aufkopfhau*.
Frage: Ist das rechtens? Ich finde es eine Frechheit hier nur
eine 0190er anzubieten und Emails abzuweisen…
Ob es rechtens ist, daß es nur durch eine Mehrwertnummer möglich ist, weiß ich nicht - mich würde es allerdings tierisch ärgern - aber Mailabsender kann man sehr leicht fälschen und ich finde es nicht schlecht, daß nicht ein einfaches Mail genügt um mich bei Diensten, die was kosten, an- oder abzumelden.
Irgendeine Art von Rückbestätigung/Rückversicherung würde ich bei so einer Sache auf jeden Fall haben wollen.
Ärgern würde mich das auch, aber es ist schon so, daß eine mail von jedem sein könnte. U.a. deshalb ist es übliche Praxis, Kündigungen per e-mail nicht zu akzeptieren. Eigentlich kannst Du noch froh sein, daß sie Deine mail beantwortet haben. Das kenn ich auch anders; mail wird ignoriert, es steht ja in den AGB, daß Kündigung auf diesem Wege nicht möglich, und schwupps, läuft der Vertrag weiter.
Fies ist allerdings der Dreh mit der 0190er. Gibt´s da keine Postanschrift?
Und sorry, aber manchmal wäre es besser, erst zu lesen und dann auf „okay“ zu klicken…
BT
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Angenommen ich hätte mittlerweile eine 0180er Nummer zu 12
Cent / Minute des Kundenservices gefunden, dort angerufen und
meinen Wunsch zur Kündigung geäußert. Auch hier wurde, wie in
der Email, dieser Wunsch abgelehnt und an die 0190er bzw.
01212er Nummer zu 1,86 Euro / Minute verwiesen. Auf der
Startseite des Emaildienstleisters wird derweil mit der
„Hotline für alle Fragen“ zu 12 Cent geworben.
Du hast aber keine Frage, sondern willst kündigen?
Man wird also gezwungen eine 0190er Nummer zu wählen und lehnt
alle anderen Kommunikationsmittel ab. Darf eine Firma das
wirklich?
Was steht denn in den AGB, die Du bei Abschluß des Vertrages akzeptiert hast?
Ich finde das ja derart lächerlich… das gesamte Konto kann
ich übrigens per Email oder auch direkt über die Homepage des
Emaildienstleisters kündigen - bei den Mehrwertdiensten muß
man anrufen *aufkopfhau*.
Ich finde, Du solltest langsam mal damit rausrücken, um welchen Anbieter es sich hier handelt. Fängt er mit „g“ an?
Die wollen Geld verdienen, klar. Da Du ihren kostenpflichtigen Dienst nicht willst, wollen sie wenigstens noch ein paar € aus Dir rausquetschen.
Vielleicht ist das auch deren Art, sich dagegen zu wehren, das zu viele den Dienst kostenlos testen und dann doch abspringen. Mit „kostenlos testen“ hat das so aber nichts mehr zu tun.
Bei einem Rückschein hast du die Unterschrift des „Empfängers“
und er „Unterschreibende“ ist dafür verantwortlich.
Und? Damit kann man beweisen, das man ein Einschreiben geschickt und dieses auch angenommen wurde. Und weiter? Wie beweist man, was drin war?
Der Wert des Einschreibens mit Rückschein wird deulich überschätzt.
Wenn du sagst, du hättest deinen Anschluß gegen 0190er Sperren
lassen, können die dir nicht zurückschreiben, daß du bei der
0190er anrufen sollst.
Welche rechtliche Konsequenz soll sich daraus ergeben?
Keine rechtlichen, aber niemand kann von dir verlangen, daß du
eine "Service"rufnummer anrufst, wenn es dir „aus technischen
Gründen“ unmöglich ist.
Quatsch! Das ist ein an den Haaren herbeigezogenes Argument!
Ganz sarkastisch gefragt:
Es ist also in so einem Fall nicht zuzumuten zur nächsten Telefonzelle zu gehen und von dort aus zu telefonieren?
Ärgern würde mich das auch, aber es ist schon so, daß eine
mail von jedem sein könnte. U.a. deshalb ist es übliche
Praxis, Kündigungen per e-mail nicht zu akzeptieren.
Ein Telefonanruf kann also nicht „von jedem“ sein?
Richtiger Einwand, der allerdings für alle Briefe (ohne Einschreiben, Einwurfeinschreiben, Einschreiben mit Rückschein…) gilt und ein allgemeines Problem darstelt.
Richtiger Einwand, der allerdings für alle Briefe (ohne
Einschreiben, Einwurfeinschreiben, Einschreiben mit
Rückschein…) gilt und ein allgemeines Problem darstelt.
Levay
Sicher gilt das für alle Briefe. Und eben daran ändert auch „mit Rückschein“ nichts. Folglich kann man sich diese Ausgabe sparen, ein Einschreiben tut´s auch.
Ergänzung Teil 3
Ich zitiere mal die Widerrufsbelehrung die man bei Bestellung der Mehrwertdienste bestätigte (und ich erst jetzt gelesen habe):
„Das Mitglied kann seine Vertragserklärung innerhalb von 25 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: (Postadresse - Emailadresse)“
*staun*
Kein Hinweis auf eine 0190er Telefonnummer…
Was dürfen wir jetzt davon halten?
der Vertragspartner stützt sich offenkundig auf eine Vertragsklausel, die für die Kündigung exklusiv den telefonischen Weg über die 0190er Nummer vorsieht.
Eine derartige Vertragsklausel wäre nach §305c BGB unwirksam:
"1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, werden nicht Vertragsbestandteil.
(2) Zweifel bei der Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen gehen zu Lasten des Verwenders."
Das diese Klausel überraschend ist, braucht keiner weiteren Begründung.
Damit sind keine Regelungen über die Form der Kündigung getroffen. Die durchgeführte Kündigung per Mail war wirksam.
Ärgern würde mich das auch, aber es ist schon so, daß eine
mail von jedem sein könnte. U.a. deshalb ist es übliche
Praxis, Kündigungen per e-mail nicht zu akzeptieren.
Ein Telefonanruf kann also nicht „von jedem“ sein?
Doch natürlich, aber mir (und den ganzen anderen Scherzbolden) wäre der Spaß zu teuer, eine 0190er-Rufnummer anzurufen, um jemand anderem den Vertrag zu kündigen.