Mir wurde die Wohnung am 20.10.2009 zum 31.03.2010 ohne angabe von Gründen schriftlich gekündigt. Ich habe darauf nicht reagiert, der Vermieter hat darauf auch nicht reagiert (Keine Aufforderung zur Räumung, keine Räunumgsklage, nichts)
Dann wurde mir die Wohnung wieder am 09.01.2011 schriftliche zum 30.04.2011 gekündigt, diesmal durch Anwalt wg. Eigenbedarf.
Meine Frage: Ist diese zweite Kündigung wirksam obwohl die erste Kündigung nicht aufgehoben wurde?
Meiner Meinung nach hätte in der zweiten Kündigung stehen müssen, dass die Kündigung vom 20.10.2009 damit unwirksam wird.