Ich war leitender Angestellter von 3 Filialen.
Seit April diesen Jahres gehören mir 2 davon. Habe sie von meinem jetztigen Chef abgekauft.
mein Chef hat nichts mehr damit zu tun.
Nun habe ich mit einer Mitarbeiterin Probleme .
Sie hat nun schon 2 mal meinen chef angerufen und sich über mich und wie ich den Laden leide, beschwert.
Darf Sie das?
Guten Abend,
also so wie Sie es darstellen, darf sie das auf keinen Fall. Denn von einem AN kann der AG loyalität erwarten und eine Beschwerde bei einer anderen Person ist auf keinen Fall möglich und sie muss, sollten Sie das rausbekommen, dann mit Arbeitsrechtlichen Schritten rechnen.
Zu welchen Schritten man greift müsste man nun überlegen wenn man Alter, Familienstand und Betriebsangehörigkeit der AN weiß.
Außerdem was meinen Sie mit „sie spricht bei meinem Chef über mich“ ist er nun noch Chef oder ist er draußen ???
Grüße
hallo,
weis jetzt nicht was sich ihr mitarbeterin davon erhofft.
sie sind der arbeitgeber und nicht der exchef.
ich würde wie folgt vorgehen.
die mitarbeiterin zu einem gespräch einladen.
würde ein ernstes gespräch mit der mitarbeiterin führen.
da ich so ein verhalten nicht wünsche würde ich ihr die abmahnung überreichen und mir den erhalt bestätigen lassen.
in dieser abmahnung würde ich festhalten das es keine 2 abmahnung in dieser sache gibt.
da ich ein erwachsener mensch bin würde ich auf mein wortwahl sehr achten.
ich würde meine mitarbeiterin nie bedrohen oder gar bedrängen.
da alles bespochen, geklärt und festgehalten ist würde ich auf gute zusammenarbeit hoffen.
damit sich das problen nicht mit anderen mitarbeitern widerholt würde ich einen algemeinen das problem entsprechenden aushang am schwarzen brett tätigen
gruss
hasan
Hallo,
also arbeitsrechtlich sind Sie Chef der Mitarbeiterin. Wie sie das findet und wie sie es in ihrer Freizeit kommuniziert ist die eine Sache. Wenn Sie es aber während der Arbeitszeit macht oder Ihnen das zugetragen wird, dann stört sie das Betriebsklima derartig, dass das Vertrauensverhältnis zerrüttet ist. Ein Abmahnungsgrund ist das in jedem Fall. Es muss allerdings bewiesen werden, um ggf. vor dem Arbeitsgericht stand zu halten. Dazu wäre eine schriftliche Aussage des alten Chefs hilfreich. Abhängig von der Größe Ihres Betriebes kann auch eine Kündigung ausgesprochen werden.
Die Frage ist, wie wertvoll ist die Mitarbeiterin. Gab es schon Gespräche unter 4 Augen? Geht sie auch den persönlichen Konflikt ein oder nur hinten herum. Möglicherweise hat sie berechtigte Kritik. Die sollte sie aber dann auch mit Ihnen diskutieren und nicht mit Ihrem ehemaligen Chef.
Guten Tag,
warum sollte Ihre Mitarbeiterin nicht das Recht auf freie Meinungsäußerung haben?
Sprechen Sie mit ihr, fragen Sie, was sie für Beschwerden hat. Klären Sie die Beschwerden. Zeigen Sie ihr, dass Mitarbeiter mit hausinternen Angelegenheiten unbesorgt zu Ihnen kommen können. Falls die Ursache der Beschwerden nachweislich falsch sind, sprechen Sie auch darüber mit ihr.
Überlegen Sie sich, was für ein Chef Sie sein wollen. einer, der mit Kanonen auf Spatzen schießt? Oder einer, der seine Mitarbeiter ebenso wie das laufende Geschäft ernst nimmt.
MfG, bürgerin
Hallo Grußloser,
ja, darf sie. Allerdings muss sie mit der Wortwahl aufpassen. Es kommt immer wieder vor, dass ein Mitarbeiter mit seinem Chef Probleme hat, da kann man ihm schlecht verbieten drüber zu reden.
MfG Abschiedsloser
Hallo,
erstens, ist das nicht mehr Ihr Chef. Es sei denn, Sie arbeiten noch in der dritten Filiale.
Wenn Ihre Mitarbeiterin ausschließlich in einer Ihrer Filialen arbeitet, darf sie das nicht. Es kommt natürlich auf den Inhalt der Beschwerde an. Wenn diese Beschwerde Geschäftschädigend ist, würde ich dies Ihrer Mitarbeiterin in Form einer Abmahnung klar machen und zur Unterlassung auffordern.
Gruß
Christian R.
Hallo,
ich kenne den Inhalt des Telefonates nicht und kann somit auch keine Aussage treffen wie gravierend der Inhalt des Telefonates war. Für eine außerordentliche Kündigung bedarf es einen wichtigen Grund. Es muss dem Arbeitgeber unzumutbar sein bis zum ende der Kündigungsfrist die Mitarbeiterin weiter zu beschäftigen. Ein wichtiger Grund kann sein, dass das Vertrauensverhältnis zur Mitarbeiterin durch diese Beschwerde zerstört wurde. Die Hörden sind aber hoch bzw. der Inhalt des Telefonat müsste vor Gericht glaubhaft gemacht werden. Eine ordentliche Kündigung ohne vorherige Abmahnung ist möglich, wenn das Vertrauensverhältnis zerstört wurde.
Am sichersten ist jedoch die vorherige Abmahnung. Diese sollte schriftlich und genau darlegen, gegen welches Pflichten die Mitarbeiter verstoßen hat. Z.B. Nebenpflicht der AN Loyal gegenüber Ihrem AG zu sein und keine betriebsfremden Mitarbeiter über Betriebsabläufe zu informieren etc. Danach ist eine Kündigung deutlich erfolgsversprechender.
Gruß
Marcus
Ich nehme an, dass Sie als neuer Inhaber auch der Arbeitgeber der Mitarbeiterin sind.
Dann empfehle ich Ihnen, ganz freundlich mit ihr zu reden und ihr zu untersagen, sich bei dem ehemaligen Chef über Sie zu beschweren. Weisen Sie sie darauf hin, dass beim nächsten Mal eine Abmahnung fällig ist. Machen Sie darüber eine Gesprächsnotiz, möglichst mit der Unterschrift der Mitarbeiterin.
Erst nach einer evtl. Abmahnung können Sie kündigen und ersparen sich eine Kündigungsschutzklage.
Viele Grüsse
H.-J.Brockerhoff
Grundsätzlich ja, es sei denn, der ehemalige Chef steht in Geschäftsbeziehung zu Ihrem Unternehmen und das Verhalten ihrer Mitarbeiterin ist dadurch geschäftsschädigend.
Sollten Sie aus einem solchen Grund abmahnen oder gar kündigen würden die genauen Aussagen geprüft (und muessten von ihrem ehemaligen Chef bezeugt werden) und hinsichtlich ihrer geschäftsschädugenden Wirkung bewertet. Ein ausschliesslich schlecht über Sie reden würde vermutlich nicht für eine Kündigung reichen. Es müsste schon eher ein schlecht über das Unternehmen reden sein.
Inzwischen gibt es sogar Musterurtele die das Beleidigen eines Vorgesetzten vor Publikum als für eine Kündigung nicht ausreichend erklärt haben.
Gruss
WG
Bedaure, kann nicht helfen.