Kündigung oder Aufhebungsvertrag?

liebe wwwler.
da ihr mir erst vir kurzem so toll geholfen habt, eine 2. frage einer unwissenden, da noch nie gekündigt:

ich will zum 1.3. nen neuen job anfangen, würde also normalerweise meinen alten job zum 28.2. kündigen.
besteht denn auch die möglichkeit, dass ich zunächst einen aufhebungsvertrag „beantrage“? geht dieser immer mit einer ablöse-zahlung einher?
da ich spätestens mo kündigen muss, ist es natürlich sehr eilig :smile:
vielen dank…

Hallo

ich will zum 1.3. nen neuen job anfangen, würde also
normalerweise meinen alten job zum 28.2. kündigen.
besteht denn auch die möglichkeit, dass ich zunächst einen
aufhebungsvertrag „beantrage“? geht dieser immer mit einer
ablöse-zahlung einher?

Es erscheint mir kein ersichtlicher Grund, warum der Arbeitgeber mit Dir einen Aufhebungsvertrag schließen sollte. Es erscheint mir ebenfalls kein ersichtlicher Grund, warum Du einen Aufhebungsvertrag einer fristgerechten Kündigung vorziehen solltest. Eine Abfindung gibt es nicht automatisch wegen Abschließen eines Aufhebungsvertrages und auch hier erscheint mir kein ersichtlicher Grund, warum der Arbeitgeber Dir eine zahlen sollte. Fragen kannst Du natürlich immer, aber wenn der Arbeitgeber am Montag zum Schein darauf eingeht und dich so lange hinhält, bis die Kündigung nicht mehr fristgerecht erfolgen kann, hast Du ein Problem.

Ergo, meines Erachtens => selber schriftlich kündigen.

Soweit Deine Kündigungsfrist 6 Wochen zum Monatsende beträgt, ist es korrekt, daß Montag der letztmögliche Tag des Zugangs der Kü ist.

Gruß,
LeoLo