Bei einem gemieteten Ladenlokal ( Druckerzubehör)also
Fachgeschäft, wird die Straße in eine Fußgängerzone umgebaut. Dadurch ist zunächst für die Bauzeit eine erhebliche Behinderung da. Für die Zukunft fallen auch die Parkmöglichkeiten weg.Dazu wird noch ein Nachbarhaus abgerissen und neu gebaut.
Diese Behinderung hat zur Folge, dass der Geschäftsbetrieb ohne erhebliche Verluste nicht mehr ausgeführt werden kann.
Könnte dies ein Grund für eine außerordentliche Kündigung sein oder eine Mietminderung ( 70 % )
acker37
Hallo Acker 37,
„Wird im Zuge von Strassenbauarbeiten der Zugang zu einem vermieteten Ladenlokal behindert, so liegt darin kein Mangel der vermieteten Sache im Sinne von § 537, 542 BGB. Der Mieter ist insoweit auf Entschädigungsansprüche gemäß § 20II NWStrWG zu verweisen“.
OLG Düsseldorf
Az. 24 U 261/96 vom 18. 11. 1997, Berufungsgericht.
Gruss Huftier
Hallo!
Leider kann ich da nicht weiter helfen.
LG Sonja