Bei einem gemieteten Ladenlokal ( Druckerzubehör)also
Fachgeschäft, wird die Straße in eine Fußgängerzone umgebaut. Dadurch ist zunächst für die Bauzeit eine erhebliche Behinderung da. Für die Zukunft fallen auch die Parkmöglichkeiten weg.Dazu wird noch ein Nachbarhaus abgerissen und neu gebaut.
Diese Behinderung hat zur Folge, dass der Geschäftsbetrieb ohne erhebliche Verluste nicht mehr ausgeführt werden kann.
Könnte dies ein Grund für eine außerordentliche Kündigung sein oder eine Mietminderung ( 70 % )
acker37
Hallo,
ist denn ein Gewährleistungsausschluss im Vertrag vereinbart, wie es bei Gewerbeimmobilien Standard ist? Wenn ja, wie lautet dieser?
VG
EK
und die 2. Frage: War dem Mieter dieser Umstand bei Anmietung der Gewerbefläche bekannt? Eine Fußgängerzone wird üblicherweise nicht ohne längere Planung hochgezogen.