Verehrte Recht(s)schaffende,
man stelle sich vor, ein Schreiben eines Mitarbeiters enthielte die Formulierung, er stelle der Firma seine Arbeitskraft zur Verfügung.
Des weiteren stelle man sich vor, er frage, wann er die Firmenräume betreten und seine persönlichen Unterlagen und anderen Sachen holen darf.
Man stelle ich auch vor, dass das alles große Unstimmigkeiten mit dem MA zum Hintergrund habe, eine Kündigung seitens des AG sei bislang aus… nun ja, sagen wir mal… humanitären Gründen (noch) nicht erfolgt.
Würde man nicht eigentlich davon ausgehen, dass der im ersten Absatz genannte Satz eine juristische Formulierung dafür ist, dass der MA seine Mitarbeit anbietet , jedoch durch die darauffolge Frage das Gegenteil, nämlich die gewünschte Beendigung des Arbeitsverhältnisses seinerseits signalisiert?
Wie würde man das einschätzen?
Es grüßt
Wil Derwein
Hi!
man stelle sich vor, ein Schreiben eines Mitarbeiters
enthielte die Formulierung, er stelle der Firma seine
Arbeitskraft zur Verfügung.
Schriftlich?!?!?!
Kommt er nicht jeden morgen (oder wann er so anfängt) regelmäßig dort hin?
Man stelle ich auch vor, dass das alles große Unstimmigkeiten
mit dem MA zum Hintergrund habe, eine Kündigung seitens des AG
sei bislang aus… nun ja, sagen wir mal… humanitären
Gründen (noch) nicht erfolgt.
Naja - wenn er nicht zur Arbeit erscheint, könnte man das ja recht kurzfristig nachholen…
Würde man nicht eigentlich davon ausgehen, dass der im ersten
Absatz genannte Satz eine juristische Formulierung dafür ist,
dass der MA seine Mitarbeit anbietet , jedoch durch die
darauffolge Frage das Gegenteil, nämlich die gewünschte
Beendigung des Arbeitsverhältnisses seinerseits signalisiert?
Nö!
Eine Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Darin muss allerdings dann auch die Willenserklärung formuliert sein! Nicht das, was man zwischen den Zeilen lesen kann (oder will - persönliche Sachen bringe ich täglich mit, und ich nehme sie nicht täglich wieder mit nach Hause) ist da ausschlaggebend!
LG
Guido, der lieber Bier als Wein trinkt 
Hallo
Also mir ist neu, daß man bei Unstimmigkeiten seine Arbeitskraft schriftlich anbieten muß. Insofern stelle ich mir vor allem vor, daß hier entscheidende Informationen fehlen.
Würde man nicht eigentlich davon ausgehen, dass der im ersten
Absatz genannte Satz eine juristische Formulierung dafür ist,
dass der MA seine Mitarbeit anbietet , jedoch durch die
darauffolge Frage das Gegenteil, nämlich die gewünschte
Beendigung des Arbeitsverhältnisses seinerseits signalisiert?
Kommt auf die Formulierungen des Gesamttextes im Wortlaut an. Es ist zwar keine Kündigung aber vielleicht wird ja das Vereinbaren eines Aufhebungsvertrages oder die arbeitgeberseitige Kündigung des AV vom AN initiiert? Das wiederum könnte dann einen Grund zur Sperrfrist beim Bezug des ALG darstellen.
Gruß,
LeoLo