Eine Firmenniederlassung wird geschlossen.
Es gibt noch 2 weitere Firmenniederlassungen, Niederlassung A liegt etwa 150km und Niederlassung B etwa 500km von der zu schließenden Niederlassung entfernt.
Es gibt 6 Mitarbeiter im Innendienst.
Einer wird weiterbeschäftigt und bekommt ein Homeoffice und ein neues Aufgabengebiet.
Den übrigen 5 Mitarbeitern wird eine Weiterbeschäftigung in einer, von der Geschäftsleitung, bestimmten Niederlassung angeboten oder sie werden gekündigt.
Darf die Geschäftsleitung den Mitarbeitern den neuen Arbeitsplatz vorschreiben oder ist das nach dem AGG (allgemeines Gleichstellungsgesetz)unzulässig?
Darf gemäß AGG ein Mitarbeiter ausgeklammert bzw. bevorzugt werden und ein Homeoffice bekommen?
Die Geschichte…
…des AGG ist eine Geschichte voller Mißverständnisse.
Du weißt aber schon, was das AGG regelt (bzw. was es nicht regelt)? Wird jemand wegen „der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität“ benachteiligt, ohne daß ein sachlicher Grund das rechtfertigt? Laut deiner Schilderung jedenfalls nicht.
Tjaaa, wenn es keinen BR gibt, hat sich die Belegschaft schon mal selber ins Knie geschossen.
Ohne BR hat der AG einen sehr weiten Bemessungsspielraum bei Standortschließungen, wen er zu welchen Bedingungen weiterbeschäftigt. Mit AGG hat das - wie schon angemerkt - erst mal gar nix zu tun, solange der AG keine dementsprechenden Äußerungen macht, die einen der aufgeführten Tatbestände im AGG berühren.
Ob es im vorliegenden Fall noch Spielraum wegen Sozialauswahl, Zumutbarkeit etc. gibt, wage ich zu bezweifeln, kann aber letztlich nur von einem Fachanwalt vor Ort verläßlich eingeschätzt werden.