das Szenario: ein Angestellter ist über einen längeren Zeitraum oft zu spät zur Arbeit erschienen. (Aus privaten Gründen, aber das spielt wohl keine Rolle) Sein Chef und Arbeitgeber hat das zwar mehrfach getadelt und den Arbeitnehmer ermahnt, in Zukunft pünktlich zu sein, aber nur mündlich.
Dann kam allerdings die Kündigung, eben wegen des häufigen Zuspätkommens. Soweit ich weiß, muss man aber eigentlcih vorher eine Abmahnung bekommen, oder nicht? Oder kann er einfach so kündigen, weil es sehr oft vorkam?
Soweit ich weiß, muss man aber eigentlcih
vorher eine Abmahnung bekommen, oder nicht?
Zitiert nach http://blog.juracity.de/2007-04-28/stimmts-abmahnung…:
„3. Abmahnungen müssen nicht schriftlich sein, es reicht auch eine mündliche „gelbe Karte“. Allerdings führen mündliche Abmahnungen häufig zu Beweisproblemen im Streitfall.“
Ebenso Punkt 4.
grundsätzlich ist nur bei groben Pflichtverstößen eine Kündigung ohne Abmahnung gerechtfertigt. Gerade bei solchen Dingen wie Zuspätkommen ist eine Abmahnung genau richtig, um klarzumachen, dass es so nicht weiter geht und dass das Verhalten zu einer Kündigung führen kann. Mir klingt es nicht so, als wäre der Arbeitgeber da so resolut gewesen … Die Kündigung steht also auf höchst tönernen Füßen.