Kündigung ohne ALG 1 Sperre?

Hallo an alle,

eine junge Mitarbeiterin (24) ist in ihrem ersten Arbeitsverhaltnis nach ihrer Ausbildung. Seit 4 Jahren wird sie gemobbt, beleidigt etc.
Seit ca. 2 Jahren plagen sie massive Bauchkrämpfe, mehrmalige Arztbesuche, Allgemeinarzt sowie Gastrologen stellten stressbedingte chronische Erkranknung fest.
Sie fällt hin und wieder mal wöchentlich aus (mit Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung). Sie nimmt seit ca. 1 Jahr Magentabletten vom Arzt verschrieben.
Diverse Ärzte legen ihr Nahe ihre „Situation zu ändern“, auch weil die Situation an der Arbeit phsychisch sehr belastend ist.

Nach langem hin und her (ca. 2 Jahre Kampf mit sich selbst) entschliesst sie sich zum Arbeitsamt zu gehen und sich zu informieren was sie tun könnte. Das Arbeitsamt sagt ihr, wenn sie einen Attest vom Arzt bekommt, wird ihr bei Kündigung kein ALG gesperrt.

Der Arzt stellt ihr sofort einen Attest aus der wie folgt lautet:

" arztliches attest

zur vorlage beim arbeitgebername

Frau Mustermann, geboren am xx, wohnhaft in xxx
wird hiermit bestätigt, dass ihr aus medizinischen Gründen zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses geraten wurde, um weitere Schäden und Ausfallzeiten durch Krankheit zu vermeiden.

Datum , Stempel vom Arzt Uterschrift "
"

Nun die Fragen dazu:

  1. Reicht dieses Attest aus, oder ist es nicht ormell genug bzw. fehlen noch irgend welche Angaben?
  2. Was macht man nun mit diesem Attest wenn man damit zum Arbeitsamt geht? Sollte man dies vor der Kündigung beim AG beim Arbeitsamt abgeben, oder erst kündigen und dananch Arbeitlos melden mit diesem Attest?
  3. Welche Schritte genau sollten eingehalten werden, damit man keinen Formfehler begeht und somit riskiert einige Wochen ALG1 Sperre zu erhalten?

Vielen Dank!

LG Jasmin

Hallo an alle,

Nach langem hin und her (ca. 2 Jahre Kampf mit sich selbst)
entschliesst sie sich zum Arbeitsamt zu gehen und sich zu
informieren was sie tun könnte. Das Arbeitsamt sagt ihr, wenn
sie einen Attest vom Arzt bekommt, wird ihr bei Kündigung kein
ALG gesperrt.

Der Arzt stellt ihr sofort einen Attest aus der wie folgt
lautet:

" arztliches attest

zur vorlage beim arbeitgebername

Frau Mustermann, geboren am xx, wohnhaft in xxx
wird hiermit bestätigt, dass ihr aus medizinischen Gründen zur
Beendigung des Arbeitsverhältnisses geraten wurde, um weitere
Schäden und Ausfallzeiten durch Krankheit zu vermeiden.

Datum , Stempel vom Arzt Uterschrift "
"

Hallo,

Nun die Fragen dazu:

  1. Reicht dieses Attest aus, oder ist es nicht ormell genug
    bzw. fehlen noch irgend welche Angaben?

Das entscheidet der Sachbearbeiter des Arbeitsamtes und es ist angeraten, die Entscheidung des AA abzuwarten, bevor gekündigt wird.
Evtl. wird das AA einen Termin beim Medizinischen Dienst ankündigen.

  1. Was macht man nun mit diesem Attest wenn man damit zum
    Arbeitsamt geht? Sollte man dies vor der Kündigung beim AG
    beim Arbeitsamt abgeben, oder erst kündigen und dananch
    Arbeitlos melden mit diesem Attest?

Man geht erst zum AA, denn die entscheiden, ob dieses Attest anzuerkennen ist oder ob die eine Untersuchung beim Vertrauensartz/med. Dienst verlangen.

  1. Welche Schritte genau sollten eingehalten werden, damit man
    keinen Formfehler begeht und somit riskiert einige Wochen ALG1
    Sperre zu erhalten?

Zuerst mit dem Attest zum Arbeitsamt,…evtl. mit dem Arbeitgeber sprechen, ob dieser ggf. von sich aus kündigt,.-

Vielen Dank!

Bitte, schönen Tag noch.

LG Jasmin

Hallo an alle,

Hallo,

eine junge Mitarbeiterin (24) ist in ihrem ersten
Arbeitsverhaltnis nach ihrer Ausbildung. Seit 4 Jahren wird
sie gemobbt, beleidigt etc.

Es ist nicht fein, klingt aber teilweise leider nach zunehmender Realität.

Seit ca. 2 Jahren plagen sie massive Bauchkrämpfe, mehrmalige
Arztbesuche, Allgemeinarzt sowie Gastrologen stellten
stressbedingte chronische Erkranknung fest.

Dann wäre es gut, wenn sie auch Erscheinungsbild und mögliche Ursachen direkt eingrenzen könnten.

Sie fällt hin und wieder mal wöchentlich aus (mit
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung). Sie nimmt seit ca. 1 Jahr
Magentabletten vom Arzt verschrieben.

Das ist leider noch keine Diagnose.

Diverse Ärzte legen ihr Nahe ihre „Situation zu ändern“, auch
weil die Situation an der Arbeit phsychisch sehr belastend
ist.

Auch DAS ist leider nicht zielführend genug ohne ärztlich untermauerte Diagnosen und Feststellungen der Ursache .

Nach langem hin und her (ca. 2 Jahre Kampf mit sich selbst)
entschliesst sie sich zum Arbeitsamt zu gehen und sich zu
informieren was sie tun könnte. Das Arbeitsamt sagt ihr, wenn
sie einen Attest vom Arzt bekommt, wird ihr bei Kündigung kein
ALG gesperrt.

Weil die Antwort darauf bereits gelesen, liegt sie grundsätzlich schon mal in wegweisender Richtung. Entweder gibt es nachvollziehbare Diagnosen von Ärzten, oder das Risiko auf Sanktion wird hoch bleiben.

Der Arzt stellt ihr sofort einen Attest aus der wie folgt
lautet:

" arztliches attest

zur vorlage beim arbeitgebername

Frau Mustermann, geboren am xx, wohnhaft in xxx
wird hiermit bestätigt, dass ihr aus medizinischen Gründen zur
Beendigung des Arbeitsverhältnisses geraten wurde, um weitere
Schäden und Ausfallzeiten durch Krankheit zu vermeiden.

Datum , Stempel vom Arzt Uterschrift "
"

Leider ist damit zwar eine momentane Situaion, aber dennoch weder Krankheit oder bedingende Ursache bescheinigt.

Nun die Fragen dazu:

  1. Reicht dieses Attest aus, oder ist es nicht ormell genug
    bzw. fehlen noch irgend welche Angaben?

Es müßte sich ursächlich von Arzten bescheinigt auf Fakten zurückführen lassen, die eine Aufgabe der bisherigen Stelle als unumgänglich definieren würden.

  1. Was macht man nun mit diesem Attest wenn man damit zum
    Arbeitsamt geht? Sollte man dies vor der Kündigung beim AG
    beim Arbeitsamt abgeben, oder erst kündigen und dananch
    Arbeitlos melden mit diesem Attest?

Es wird vermutlich schwer, darauf einen " wichtigen Grund zur Arbeitsaufgabe " anerkannt zu bekommen.
U.A. sind gesundheitliche Gründe physischer oder psychischer Natur, bzw. Mobbing und weitere Gründe bezüglich Unzumutbarkeit leider nur schwer nachzuweisen.

  1. Welche Schritte genau sollten eingehalten werden, damit man
    keinen Formfehler begeht und somit riskiert einige Wochen ALG1
    Sperre zu erhalten?

Allgemein gesehen liegen die Wünsche / Begründungen da leider nicht mehr auf Seiten der Arbeitnehmer.
Das " lapidare " Attest spricht leider auch keine direkt zwingenden Gründe aus.

Optimal wäre eine unmittelbar anschließende Anstellung bei einem anderem Arbeitgeber.

Vielen Dank!

LG Jasmin

mfg

nutzlos