Kündigung ohne Arbeitsvertrag

Liebe www-Gemeinde,

Ein Arbeitnehmer übernimmt beispielsweise eine Bürotätigkeit ohne schriftlichen Arbeitsvertrag bei einem Arbeitgeber. Die Wochenarbeitszeit beträgt 20 Stunden und wird mit (nehmen wir mal an) 1.200 Euro vergütet. So soll es mündlich ausgehandelt worden sein. Eine Probezeit wurde nicht vereinbart.

Angenommen, nach fünf Wochen wird dem Arbeitnehmer urplötzlich von einer Minute auf die Andere mitgeteilt, dass es besser sei, wenn man sich trenne. Gehen wir mal davon aus, dass der Arbeitnehmer sich nichts hat zu Schulden kommen lassen.

Wenn der Fall nun so läge, welche Kündigungsfristen müssten vom Arbeitgeber eingehalten werden? Oder hat der Arbeitnehmer in diesem Fall keinen Kündigungsschutz?

Gehe ich Recht in der Annahme, dass die Kündigungsfrist (auch in dem vorliegenden Fallbeispiel) 4 Wochen zum Monatsende bzw. zum 15. des Folgemonats beträgt?

Wo sind entsprechende Paragraphen im Arbeitsrecht nachzulesen?

Vielen Dank im Voraus.

Gruß, Renate

Hallo.

Angenommen, nach fünf Wochen wird dem Arbeitnehmer urplötzlich
von einer Minute auf die Andere mitgeteilt, dass es besser
sei, wenn man sich trenne. Gehen wir mal davon aus, dass der
Arbeitnehmer sich nichts hat zu Schulden kommen lassen.

Das scheint der AG wohl anders zu sehen. Was die Kündigungsfrist angeht: FAQ:1990

mfg M.L.

Hi!

Gehe ich Recht in der Annahme, dass die Kündigungsfrist (auch
in dem vorliegenden Fallbeispiel) 4 Wochen zum Monatsende bzw.
zum 15. des Folgemonats beträgt?

Wenn nichts anderes vereinbart ist, dann JA.

Wo sind entsprechende Paragraphen im Arbeitsrecht nachzulesen?

§ 622 BGB

LG
Guido