Kündigung ohne Einhaltung der Kündigungsfrist

Moimoin!

Angenommen AN A arbeitet bei AG Z. AN A hat einen befristeten Vertrag vom 01.03.2007 bis 31.07.2007 (Saisonvertrag). Nun hat AN A sich woanders beworben. AN A möchte zum 30.06.2007 raus, das aktuelle Datum ist 27.06.2007. AN A und AG Z einigen sich auf eine Kündigung ohne Einhaltung der Kündiugungsfrist seitens des AN. Der AG (Personalchef) akzeptiert schriftlich mit Firmenstempel.

Später, AN A arbeitet inzwischen bei AG Y, fällt AG Z ein, dass die Kündigung nicht „sauber“ sei.

Meine Frage: Kann AG Z im nachhinein die Kündigung für nichtig erklären, gegen die Kündigung klagen, den AN auf Schadenersatz (wegen was auch immer) verklagen, diverse andere Dinge anstellen, um den AN zur Kasse zu bitten?

Auf baldige Antworten freue ich mich!

Bis denne

Hallo,

Der AG (Personalchef) akzeptiert schriftlich
mit Firmenstempel.

Was?

MfG

Blöde Details
Hi!

Der AG (Personalchef) akzeptiert schriftlich
mit Firmenstempel.

Wurde sie tatsächlich (nachweislich) AKZEPTIERT, oder wurde nur der Eingang bestätigt und die Kündigung zur Kenntnis genommen?

LG
Guido

Menno
Hi!

Bist Du eigentlich IMMER online und eine Minute schneller als ich?

LG
Guido

Hi!

Bist Du eigentlich IMMER online und eine Minute schneller als
ich?

Nö, kann nicht sein. :smile:

  1. tipp ich nur zweifingrig
  2. würd ich mir nie wagen schneller als der Mod hier zu sein ;o)
  3. war gerade mein Compi im Ich-hab-mal-wieder-keine-Lust-ÄTSCHBÄTSCH-Modus

:smile:smilige Grüße

Moimoin!

An dieses Detail habe ich nicht gedacht, SORRY!

Im Falle der Eingangsbestätigung/Kenntnisnahme würde die Kündigung unwirksam, bzw. würde abgelehnt, das kann ich mir selbst vorstellen, samt Konsequenzen.

Meine Frage basierte allerdings auf den Fall der nachweislichen Akzeptanz der Kündigung.

Auf qualifizerte Antworten freue ich mich.

Bis denne.
gitarrejoern

Hi!

Wenn er die Kündigung nachweislich akzeptiert hat, braucht sich der AN keine Sorgen zu machen, da das schon fast einem Aufhebungsvertrag gleich kommt.

LG
Guido

Moimoin!

Vielen Dank für die schnelle Antwort, das wollte ich ja nur wissen.

Bis denne

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Guido

Wenn er die Kündigung nachweislich akzeptiert hat, braucht
sich der AN keine Sorgen zu machen, da das schon fast einem
Aufhebungsvertrag gleich kommt.

*erschrockendasBrötchenausdemMundwinkelfall*

???
Wie meinen? *schriftgröße40such*
???

Gruß,
LeoLo

Naja komm!
Hi!

???
Wie meinen? *schriftgröße40such*
???

Zum Einen war das gestern abend und nach meinem Essen (und vor allem Trinken) beim Chinesen eine zugegeben etwas blöde (nein - falsche!) Wortwahl.

Ich wollte damit lediglich den Punkt der Angreifbarkeit ansprechen.

Oder liege ich jetzt falsch, dass eine vom Arbeitgeber akzeptierte Kündigung von selbigem nicht wirklich angegriffen werden kann?!

LG
Guido

Hallo Guido

Ich wollte damit lediglich den Punkt der Angreifbarkeit
ansprechen.

Oder liege ich jetzt falsch, dass eine vom Arbeitgeber
akzeptierte Kündigung von selbigem nicht wirklich angegriffen
werden kann?!

Ja, damit liegst Du falsch, denn „angreifbar“ ist so ein schwammiges Wort, daß eigentlich nichts aussagt. Ebenso, wie „akzeptiert“ hier nicht näher ausgeleuchtet ist.

Zumindest liegt in der (hier inhaltlich nicht näher definierten) bloßen Akzeptanz einer Kündigung nie und nimmer die zwingende Schlussfolgerung nahe, der AG könne nicht später die Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist erwarten.

Dazu bedürfe es mindestens schon einer klaren schriftlichen Zusage a la
„Sehr geehrter Herr Tschüssikowski
Gerne bestätigen wir den Eingang Ihrer Kündigung und freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, daß wir Ihrer Bitte um vorzeitige Beendigung des mit uns bestehenden Arbeitsverhältnisses zum xx.xx.xxxx gerne zustimmen.
MfG
Dr. Gutdasserwegist“

„Kündigung erhalten und akzeptiert, Stempel, Unterschrift“ reicht sicher nicht aus!

Einem Aufhebungsvertrag kommt all das natürlich in keinster Weise gleich.

Ob der AG jetzt im konkreten Einzelfalle im Nachhinein z.B. eine einstweilige Verfügung erwirken kann, sei dahingestellt.

Gruß,
LeoLo

Ok
Hi!

Ja, damit liegst Du falsch, denn „angreifbar“ ist so ein
schwammiges Wort, daß eigentlich nichts aussagt.

Angreifen kann man letztendlich alles - nur, ob man damit letztendlich Chancen hat, ist ein anderes Thema

„Sehr geehrter Herr Tschüssikowski
Gerne bestätigen wir den Eingang Ihrer Kündigung und freuen
uns, Ihnen mitteilen zu können, daß wir Ihrer Bitte um
vorzeitige Beendigung des mit uns bestehenden
Arbeitsverhältnisses zum xx.xx.xxxx gerne zustimmen.
MfG
Dr. Gutdasserwegist“

Sorry, aber genau DAS verstehe ich unter einer nachweislichen Akzeptanz.
Anders habe ich das bisher nicht kennen gelernt, was man aber evtl. mit Betriebsblindheit definieren könnte…

Einem Aufhebungsvertrag kommt all das natürlich in keinster
Weise gleich.

Klar, dazu sagte ich aber schon was

LG
Guido