angenommen man gibt persönlich die Kündigung ohne eine
schriftliche Bestätigung zu verlangen seinem Vermieter und der
meldet sich dann kurz vor dem Auszug und behauptet, die
Kündigung sei zu spät eingeangen und der Vertrag läuft noch
einen weiteren Monat.
Beispiel: Man geht am 3. Mai mit der Kündigung zum Vermieter
und drückt ihm diese in die Hand (Stichwort Karenzphase ->
Kündigung somit noch rechtzeitig).
was heißt karenzphase ?
die kündigung ist bis zum 3.werktag möglich, so dass die kündigungsfrist am ende des übernächsten monats endet. der 3.mai ist der dritte werktag, daher war die kündigung zum 31.7. möglich, § 573c bgb.
Nach einem kurzen Gespräch
geht jeder seiner Wege. Fast 3 Monate später gibt der Mieter
bescheid, wie der Auszug geplant ist und dabei sagt ihm der
Vermieter, dass der Vertrag noch einen weiteren Monat läuft.
Davor wurde nichts bekannt gegeben.
Welche Chancen hat der Mieter in einem solchen Fall sein Geld
zu bekommen?
welches geld ? man hat doch noch nicht für august bezahlt ?
Hätte der Mieter vor einem Gericht eine Chance?
der mieter hat den fristgerechten zugang (§ 573c bgb) der kündigung darzulegen und ggf. zu beweisen. hier sollte man erst einmal klären, ob es sich überhaupt um ein zugangsproblem handelt. also, behauptet der vermieter, dass die kündigung ihm nach dem 3.5. zuging ? falls völlig unstrittig ist, dass dem vermieter die kündigung am 3.5. zuging, der vermieter aber (irrig) meint, die kündigungsfrist ende (aus welchen gründen auch immer) erst zum 31.8., dann hat der mieter sehr gute chancen (der mieter wird sich dann in der rolle des beklagten befinden, wenn der vermieter die miete für den monat august verlangt).
problematisch wird es für den mieter dann, wenn der vermieter behauptet, die kündigung sei ihm erst nach dem 3.5. zugegangen. wenn man keinerlei beweismittel für den fristgerechten zugang hat (zeuge/urkunde), dann ist der mieter selbst schuld…