kündigung ohne festes ende, was heißt das!

kann der AG zu jedem belibigen Zeitpunkt kündigen und die im Vertrag/Arbeitsvertrag ausgehandelte kündigungsfrist (z.B. eine Woche)zum laufen bringen.
HIER BEISPIEL: Ausstellungsdatum der Kündigung 01.03.2011 jetzt beginnt die Kündigungsfrist vom einer Woche, d.h. Ende des Vertrages Ausstellungsdatum + 5 Tage = 06.03.2011 somit bin ich ab Mo.07.03.2011 zu keiner Arbeitsleistung mehr verpflichtet.
lieg ich damit richtig.

Ja, der Arbeitgeber kann jederzeit fristgemäß kündigen - wie der Arbeitnehmer ja auch. Allerdings ist die Frist von einer Woche für mich nicht nachvollziehbar, da die gesetzliche Kündigungsfrist nach § 622 BGB mindestens 2 Wochen in der Probezeit, danach 4 Wochen zum 15. oder Ende des Kalendermonats beträgt. Kürzere Fristen sind im wesentlichen nur bei Aushilfstätigkeit möglich.