Hi!
nehmen wir mal an Arbeitnehmer X beginnt am 14.04. seine
Arbeit und wird am 29.10. mit einer Frist zum 30.11. ohne
Grund durch Arbeitgeber Y gekündigt.
Das ist zumindest mal nach der Wartezeit und somit relevant für das KSchG.
Ist im befristeten Arbeitsvertrag die Möglichkeit der ordentlichen Kündigung vereinbart?
- Wäre eine solche Kündigung wirksam?
Jede Kündigung wird wirksam, wenn man nichts dagegen unternimmt.
Ernsthaft: Das wird im Zweifel ein Arbeitsgericht feststellen - genau, wie die Beantwortung der anderen Fragen.
Wenn eine Kündigungsmöglichkeit nicht gem. § 15 Abs. 3 TzBfg eingeräumt wurde, dann sind die Chancen vermutlich sehr hoch.
Kann der Vertrag ordentlich gekündigt werden, stellen sich die Fragen, ob der Betriebsrat ordentlich angehört wurde, ob ein Grund existiert (den muss man erstmal nicht nennen!), wie sehr der Grund gewichtet wird, ob es persönliches Fehlverhalten gab, etc. pp.
Vor der ersten Instanz gibt es einen Gütetermin, welcher so gut wie keine Kosten mit sich bringt - allerdings nur dann, wenn man es ohne Anwalt in Angriff nimmt, was ich für nicht sehr ratsam halte.
VG
Guido