Kündigung ohne Grund, was ins Arbeitszeugnis?

Hallo zusammen,

wenn einem gekündigt worden ist und das ohne Grund, da die Firma ein Kleinbetrieb ist, was schreibt man da im Zeugnis, wenn man es schon selbst schreiben darf? Einfach weglassen? Welchen Eindruck macht das? Lügen darf man ja auch nicht…

Hi,

zunächst einmal würde ich mich gegen eine Kündigung ohne Grund wehren oder jedenfalls nach dem Grund fragen (zur Mitteilung auffordern).

Was man schließlich ins Zeugnis schreibt, hängt davon ab, wie sich der Arbeitgeber zur vorgenannten Aufforderung erklärt.
Zudem ggf. davon, was das überhaupt für ein Arbeitsverhältnis (400 €-Job; Festanstellung; Kurzarbeit, …) war.
Zur Not lässt man den Trennungsgrund weg, oder schreibt „betriebsbedingt“ oder „im gegenseitigen Einvernehmen“.

Gruß
dolo agit

Danke für die Antwort.
Ich war dort genau ein Jahr beschäftigt. Den Grund hat er nicht in dem Kündigungsschreiben aufgeführt, sondern mir mündlich unterbreitet. Und der war: Dass ich nicht bereit war so viel Einsatz (sprich Überstunden) wie die Anderen zu zeigen.
Das ist ja eigentlich kein Grund, ich weiß. Aber die Kündigung ist jetzt schon mehr als 3 Wochen her und als Abfindung hätte ich nur die Hälfte meines letzten Nettogehaltes bekommen, da hat sich eine Klage nicht wirklich gelohnt. Zumal ich nicht rechtschutzversichert bin. Das wäre ein plusminus-Geschäft plus Ärger gewesen.

Wenn ich jetzt aber sowas wie betriebsbedingt oder so schreibe, dann ist das doch quasi gelogen, oder?

Achso, ich war dort festangestellt und es war kein Minijob oder so, sondern eine ganz normale (wenn auch nicht gute) Bezahlung.

Huhu,

[Den Grund hat…] Und der war: Dass ich nicht bereit war
so viel Einsatz (sprich Überstunden) wie die Anderen zu
zeigen. Das ist ja eigentlich kein Grund, ich weiß.

Zumindest kein zulässiger, denke ich. Für ne „verhaltensbedingte“ Kündigung dürfte das jedenfalls nicht reichen.

Wenn ich jetzt aber sowas wie betriebsbedingt oder so
schreibe, dann ist das doch quasi gelogen, oder?

Ja, das wäre dann wohl nicht richtig.

Ich würde, wenn ich es nicht weglassen wollte, die Formulierung „Das Arbeitsverhältnis wurde im gegenseitigen Einverständnis aufgehoben. […] Wir bedanken uns bei Herrn/Frau XY für Ihre allzeit gute Mitarbeit und wünsche ihm/ihr auf dem weiteren Berufs- und Lebensweg alles Gute und viel Erfolg.“ wählen. Oder halt so ähnlich. Jedenfalls sollte diese Schlussfloskel drinstehen, damit man den vorherigen Satz nicht in den falschen Hals bekommt.

Siehst ja dann, ob der ArbG es unterschreibt :wink:

LG

Hmm, das ist dann erlaubt und da sagt dann auch ein Arbeitsamt nichts?
Vorausgesetzt natürlich, dass der AG unterschreibt.

Hallo

wenn einem gekündigt worden ist und das ohne Grund, da die
Firma ein Kleinbetrieb ist

Es gibt niemals Kündigungen ohne Grund. Auch nicht in Kleinbetrieben. Was es gibt, sind Kündigungen, deren wahre Gründe nicht offenbart werden.

was schreibt man da im Zeugnis,
wenn man es schon selbst schreiben darf? Einfach weglassen?
Welchen Eindruck macht das? Lügen darf man ja auch nicht…

Die Regel ist so: Wenn der AN selbst gekündigt hat, steht im Zeugnis: …verlässt uns auf eigenen Wunsch/wir bedauern… Fehlt das, wird es, wenn es keine weiteren Infos gibt, vorsichtshalber als AG-seitige Kündigung der Rubrik „gewogen und zu leicht befunden“ interpretiert.

Gruß
smalbop

Ah, ja …
Hi!

zunächst einmal würde ich mich gegen eine Kündigung ohne Grund
wehren

Super Idee - bei einer Kündigung in einem Kleinunternehmen gem. § 23 KSchG macht das allerdings nur wenig Sinn …

oder jedenfalls nach dem Grund fragen (zur Mitteilung
auffordern).

Auf welcher Grundlage außerhalb einer Klage?

Gruß
Guido