Kündigung ohne Grund?

Meine Mutter hat eine Kündigung von Ihrem Chef erhalten in der lediglich steht, dass sie fristgerecht gekündigt wird, aber ohne keinerlei Grund?!

Sie arbeitet dort jetzt schon seit mehr als 5 Jahre. Es handelt sich um ein Autohaus, wo inkl. sie 5 Personen arbeiten. Es gab keine Gründe, die dazu berechtigt wären. Vermutlich möchte der Geschäftsführer auch jemanden neues einstellen. Ist das rechtmäßig? Zumal dann ja auch keine betriebsbedingte Kündigung greifen würde??!!

In wie fern kann man dort einen Kündigungsschutzklage geltend machen?!

Danke für Ihre Hilfe im Vorraus!

Hallo,…viel Hoffnung mache ich Ihnen nicht. Bei einer Kündigung braucht kein Grund angegeben zu werden. Da die Anzahl der im Autohaus Beschäftigten unter zehn liegt, greift also grundsätzlich nicht der Geltungsbereich des Kündigungschutzgesetzes (§23). Auf jeden Fall hat Ihre Mutter mindestens Anspruch- bei einer Beschäftigungsdauer von 5 Jahren- auf eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Ende eines Kalendermonats (BGB 622). Beispiel: Ihre Mutter erhält im Juli die fristgemäße Kündigung. Diese kann dann frühestens zum 30.09. ausgesprochen werden. Eine nach unten abweichende Kündigung ist leicht -auch ohne Anwalt- einklagbar. Das Arbeitsgericht formuliert sogar die Klage.

Hallo,

zur Fristwahrung würde ich auf jeden Fall zu einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht gehen, der dann u.U. eine Kündigungsschutzklage erinreichen kann. Eventuell geht es auch über die Gewerkschaft, soweit eine Mitgliedschaft besteht.

Gruß

Klaus

Sorry, da bin ich leider ueberfragt. Bitte einen Anwalt fragen.
Gruss

Hallo jessberry,
eine Kündigung ohne Begründung wird in einer Kündigungsschutzklage kaum Bestand haben.
Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Auf der Poststelle des AG kann die Kündigungsschutzklage auch zu Protokoll gegeben werden. D.h. die helfen beim schreiben.Die Frist von 3 Wochen ist allerdings wichtig!!!Die Klage ist nicht kostenpflichtig. Wegen der Dringlichkeit Eilantrag stellen!!!Evtl. beim Amtsgericht Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen, falls nicht so viel Geld da ist.
Viel Erfolg
Gruß fragmich46

Hallo und guten Abend,

grundsätzlich kann das Arbeitsverhältnis jederzeit ohne die Angabe eines Kündigungsgrundes beendet werden. Diese Regelung wird jedoch durch das Kündigungsschutzgesetz zum Schutz des Arbeitnehmers eingeschränkt. Bei einer Arbeitgeberkündigung muss daher in aller Regel ein Kündigungsgrund vorliegen.

Voraussetzung ist jedoch die Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes.

Erforderlich ist,

dass der Betrieb nach § 23 Kündigungsschutzgesetz mehr als 5 Arbeitnehmer beschäftigt.

Aufgrund dieser Tatsache hat deine Mutter kein Glück mit einer Kündigungsschutzklage.

Leider waren das keine guten Nachrichten.

Gruß

Jürgen

Hi, grundsätzlich ist jeder Vertrag gemäß der vereinbarten Fristen kündbar und zwar unabhängig davon, wie lange das Arbeitsverhältnis schon besteht. Bei einer fristgerechten Kündigung muss der Arbeitgeber keinen Grund angeben. Gründe sind nur bei personenbedingten oder betriebsbedingten Kündigungen erforderlich. Es ist bei einer fristgerechten Kündigung auch völlig unerheblich, ob dann wieder jemand eingestellt wird. Leider sind das die gesetzlichen Regelungen und wenn der Arbeitsvertrag nix anderes her gibt, dann geht es deiner Mutter leider wie vielen (und auch mir selbst). Ich hab das damals auch anwaltlich prüfen lassen, keine Chance auch keine Kündigungsschutzklage möglich. Da müsste sie schon schwanger sein :wink:

Kopf hoch und nach vorne schauen
Gruß Ally

Hallo,

sorry für die späte Antwort, war lange Zeit nicht im Lande. Inzwischen wurde Dir bestimmt schon geholfen, hoffe ich.

Alles Gute!