Kündigung ohne Grundbucheintrag

Hallo liebe www-Experten,

folgender Sachverhalt:
Mieter eines Hauses soll wegen Eigenbedarf gekündigt werden. Die neuen Eigentümer stehen aber noch nicht im Grundbuch. Die Kündigung wäre also nicht rechtens und könnte angefochten werden?!?
Kann man dies bspw. durch eine Vollmacht des „ehemaligen“ Eigentümers umgehen, in der er die Käufer berechtigt, als Eigentümer zu handeln?

MfG Sonja

folgender Sachverhalt:
Mieter eines Hauses soll wegen Eigenbedarf gekündigt werden.
Die neuen Eigentümer stehen aber noch nicht im Grundbuch. Die
Kündigung wäre also nicht rechtens und könnte angefochten
werden?!?

Sie wäre in meinen Augen nichtig.

Kann man dies bspw. durch eine Vollmacht des „ehemaligen“
Eigentümers umgehen, in der er die Käufer berechtigt, als
Eigentümer zu handeln?

Nein. Als Bevollmächtigter des „Noch Eigentümers“ kann man auch nur für diesen handeln. Und er wird kaum wirksam wegen Eigenbedarf kündigen können, wenn er die Hütte sogar verkauft.

Mit ein Grund warum Vermieter die Verkaufen wollen dem Mieter mit den Kündigungsfristen gerne auf den Wunschtermin des Mieters entgegenkommen.

Gruss Ivo

Mit ein Grund warum Vermieter die Verkaufen wollen dem Mieter
mit den Kündigungsfristen gerne auf den Wunschtermin des
Mieters entgegenkommen.

??? Tut mir leid, den Satz verstehe ich nicht!

MFG Sonja

Mit ein Grund warum Vermieter die Verkaufen wollen dem Mieter
mit den Kündigungsfristen gerne auf den Wunschtermin des
Mieters entgegenkommen.

??? Tut mir leid, den Satz verstehe ich nicht!

Beispiel das ich selbst erlebt habe.
Mein VM hat mich davon in Kenntnis gesetzt, dass er seine Wohnung verkaufen möchte. Vermieteter Wohnraum verkauft sich zumeist schlecht, was sehr viel Einfluss auf Interessenten und Preis hat.

Da ich mich zu dem Zeitpunkt sowieso beruflich verändert hatte, habe ich mir überlegt ein kleines Stück näher an den Arbeitsplatz zu ziehen. Ich habe auch schnell eine Wohnung gefunden, hätte aber für 2 Monate 2 Wohnungen bezahlen müssen.
Daher habe ich mich dahingehend mit dem VM geeinigt, dass ich jederzeit vorzeitig ohne Einhaltung der 3-monatigen Kündigungsfrisr aus meiner Wohnung kann.

Gruss Ivo