Kündigung ohne Kündigung

Das ist identisch. Kein Anwalt wird ohne Auftrag beraten.

Ihr habt einen Brief bekommen, in dem geschrieben steht, dass ihr ausziehen sollt.
Da kommt es jetzt hart auf die genaue Formulierung an, ob das als Kündigung zählt.

„sollen im 3. Quartal ausziehen“ wäre viel zu unbestimmt, um als Kündigung zu zählen - zudem wäre wohl die Frist nicht eingehalten worden.

Eine Kündigung kann auch ohne das Wort „Kündigung“ ausgesprochen werden. Sie muss vom Eigentümer schriftlich erfolgen, es muss ein Datum benannt werden, sie muss unterschrieben sein.

Wenn „der neue Vermieter“ noch gar nicht der Eigentümer ist, kann er gar nichts in eigenem Namen bestimmen.

Ich nehme an, dass ihr da wohnen bleiben wollt? Dann würde ich tatsächlich eine mietrechtliche Beratung durch einen Anwalt beauftragen. Es kann sein, dass der Brief aus mehreren Gründen keine Kündigung darstellt. Falls er eine Kündigung ist, kann es mehrere Gründe geben, dass sie unwirksam ist.
Daraus können sich verschiedene Strategien entwickeln. Es kann sinnvoll sein, gar nicht zu reagieren (insbesondere dann, wenn der Brief gar keine Kündigung ist).

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Nein, wenn ich zu einer Erstberatung zu einem Anwalt gehe, habe ich ihn damit noch nicht mit der Wahrnehmung meiner Interessen beauftragt.
Eine Erstberatung zur ersten Orientierung ist vergleichsweise kostengünstig.

Aber dass es sinnvoll investiertes Geld ist, darüber sind wir uns ja einig.

Das ist keine Kündigung.
Das ist eine Bitte, irgendwann einmal die Wohnung zu räumen.

Rechtlich ist dieser Brief wirkungslos.

Warte ab, bis eine Kündigung kommt.
Oder verhandel mit dem neuen Eigentümer, wieviel Geld er dir zahlen würde, wenn du zum tt.mm.21 ausziehen würdest.

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Hallo,

das ist definitiv keine Kündigung. Da kannst Du Dich entspannt zurücklehnen. Das ist höchstens eine unverbindliche Absichtserklärung
Und auch für die Überweisung der Miete ist das nicht ausreichend.
Entweder wird vom Erwerber ein Grundbuchauszug vorgelegt oder aber der alte Vermieter teilt den Eigentumsübergang einschließlich des neuen Kontos für die Miete mit.
Ach ja, die Kaution muß natürlich auch vom alten auf den neuen Vermieter übergehen.

Bei so einem Start mit dem neuen Vermieter solltest Du schon darauf achten, Rechtsschutz im Mietrecht zu haben, da werden wahrscheinlich noch genug Merkwürdigkeiten kommen.

&tschüß
Wolfgang

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Vielleicht hat der neue Vermieter überhaupt keine Ahnung - dann sollte man ihn lange anhnungslos belassen und nicht frühzeitig durch unbedachte Äußerungen dazu bringen, sich beraten zu lassen. Je später eine wirksame Kündigung kommt, desto besser.

Vielleicht weiß der Vermieter aber auch, dass sein Vorhaben hoffnungslos ist, dass sein Eigenbedarf nur ein Wunsch und kein echter Bedarf ist. Sein Brief könnte ein Testballon darstellen, mit dem er prüfen möchte, wie der Mieter so reagiert. Tja, und auch da würde ich raten: Am besten reagiert man da gar nicht.

Ich empfehle konkret, den Brief zu den Akten zu legen (das ist wörtlich zu nehmen, nicht wegwerfen!). Bei mündlichen Nachfragen des neuen Vermieters empfehle ich ausweichende Antworten, aus denen sich nicht ableiten lässt, ob man demütig ausziehen oder aufrecht kämpfen werde.

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Genau das, mit anderer Wortwahl, schrieb ich schon vor 2 Tagen

„An Eurer Stelle würde ich zur Forderung der neuen Besitzerin überhaupt keine Stellung beziehen und sie nach Ablauf des halben Jahres, wenn sie Euch wieder zum Auszug auffordert, vor die Tatsache der schriftlichen Kündigung stellen OHNE weitere Angaben, dass Ihr eine Kündigungsfrist von 9 Monaten habt. Das soll sie ruhig selbst raus finden.
Also laßt die Dame auflaufen, Ihr gewinnt Dadurch Zeit und könnt Euch in Ruhe nach einer neuen Bleibe umschaun.“

Aber nett von Dir, dass Du das auch nochmal kund getan hast, danke Dir. ramses90

Hallo,

@ramses90, @X_Strom

es geht überhaupt nicht darum, jetzt bereits ggü. dem neuen Eigentümer die Anwaltskeule herauszuholen.
Es ist aber aus meiner Sicht sehr sinnvoll, bereits jetzt einen ersten fachlichen Rat einzuholen, wie und wann ggfs. reagiert werden muß. Und in Bezug auf die Kaution könnte bereits jetzt Handlungsbedarf bestehen.
Deswegen ist der Vorschlag von KHK, sich erst mal fachlich beraten zu lassen, aus meiner Sicht völlig richtig.
Sowohl ein seriöser Fachanwalt als auch z. B. ein Mieterverein haben überhaupt kein Interesse daran, einen Vermieter durch „Vorpreschen“ zu warnen und werden auch danach handeln.

&tschüß
Wolfgang

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Um was geht´s dann?
Selbst eine Erstberatung ohne Auftrag,schlägt mit ca. 180.-€ zu Buche. Du hältst das für richtig, was Dir unbenommen bleibt, ich nicht, also lass mir meine Meinung dazu und ich löass Dir Deine!

Eben nicht weil das u.U. schon als Künigungsanerkenntnis gewertet werden könnte wenn´s hart auf hart geht, obwohl der Schrieb den sie bekommen haben ja noch nicht mal ansatzweise was mit ´ner Kündigung zu tun hat. ramses90

Warum immer dieser Stress?
Der neue Eigentümer möchte das Haus für sich haben.
Ihr habt da ewig lange gewohnt.
Er bittet euch darum in einem 3/4Jahr auszuziehen was auch mit der Kündigungsfrist zusammenpaßt.
Was spricht denn jetzt dagegen sich in der kommenden Zeit um eine neue Wohnung zu bemühen und die alte einigermassen fristgerecht zu räumen?
Zumal der neue Besitzer ja auch schrieb das er mit sich reden lassen würde.
Natürlich kann man nun Anwälte und Gerichte bemühen und das ganze mit viel Geld und Stress für beide Parteien noch eine ganze weile herauszögern.
Warum muß man sich und anderen das Leben so schwer machen?

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Auf Grundlage der zu dem Zeitpunkt vorligenden Information war dein Rat fahrlässig.

Dass sehr wohl ein Brief vorlag, wurde erst danach bekannt.

Dass dieser Brief keine Kündigung darstellt, wurde nochmal später bekannt.

Dass man unter den nun bekannten Umständen einen Rat gibt, der sich zufällig mit deinem voreilig abgegebenen deckt, mag dir missfallen.

Du möchtest dich bitte zusätzlich darüber informieren, was es so mit einer „Abbruchgenehmigung“ auf sich hat. Die ist in manchem Bundesländern nämlich gar nicht notwendig.

Ich bitte darum, diese Aussage zu mit Fakten (Gesetze, Urteile) zu belegen.
Ich halte sie nicht ansatzweise für haltbar.

Wenn dem Anwalt den Auftrag gebe, mir eine Erstberatung zu geben, dann kostet das aktuell 220,40€. Dafür bekommt man eine abgesicherte Handlungsempfehlung in ein paar Sätzen. Ich halte das für richtig, wenn auch nicht unbedingt für notwendig (nach dem jetzigen Kenntnisstand).

Ärger und Kosten.

Ich würden den neuen Besitzer Eigentümer fragen, was er mir bietet.

Darum geht es mir ganz bestimmt nicht. Der Gesetzgeber hat dem Mieter eindeutig definierte Rechte zugesprochen. Ich kann den Brief nicht einordnen: Dummheit oder Dreistigkeit?
Natürlich kann sich auf Wohnungssuche begeben - und natürlich sollte man das auch, wenn eine wirksame Kündigung vorliegt. Aber jetzt schon? Nö.

Hallo,

eine Beratung bei einem Mieterverein

kostet den Mitgliedsbeitrag von ca. 50-90€/Jahr (je nach örtlichem Mieterverein), der wiederum steuerlich absetzbar ist.
Dabei würde die UPin zB erfahren, daß

und

Du wirst im Übrigen gerade in einem Rechtsforum damit leben müssen, daß

eben im Rahmen einer fachlichen Diskussion Du Widerspruch aushalten mußt, vor allem, wenn Du Dich beileibe nicht zum ersten Mal in Rechtsgebieten äußerst, wo Du zwar recht schnell, aber nicht immer fundiert aus der Hüfte schießt. Und so ist zB in Bezug auf die Kaution diese Äußerung von Dir

mit Verlaub ziemlich falsch.

&tschüß
Wolfgang

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Aber nicht ohne Angabe eines Kündigungsgrundes:
https://dejure.org/gesetze/BGB/573.html

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Ja und? Schon im erstenn Beitrag steht:

und

und

Was interpretierst Du da 2 Tage später an Fahrlässigkeit meiner Anrwort hinein?
Es war da schon ersichtlich, dass diese Kündigung keine Kündigung gewesen sein konnte auch wenn die von Dir angeführten Fakten erst später erfolgten.
Ich hatte und habe weder mit den 9 Monaten Kündigungsfrist Unrecht noch damit die Eigentümerin enfach auflaufen zu lassen, das kann den Mietern bis zu 1,5 Jahren längere Mietzeit bringen also spar Dir Belehrungen derart, dass das fahrlässig war! ramses90

Du mußt jetzt nicht von einer schlichtweg nicht erhaltenen Hauskündigung, Deiner Vermutung dass die Mieter im Miterschutzverein sind, nebst §§ über die Kautionsübnergabe argumentieren, um mir zu erklären, dass

dass falsch von mir war, dafür fehlt mir dann allerdings wieder ein von Dir genannter §, zwecks Untermauerung.
Ich kann das gut aushalten, kann aber im realen Leben immer noch nicht, geschweige denn aus der Hüfte, schießen!

Und das stellte sich erst heraus als der Brief hier eingestellt wurde. ramses90

Ihr müsst doch nicht streiten wegen mir, ich bin um jeden ratschlag dankbar und natürlich auch verpflichtet, ratschläge nachzuprüfen. Letztlich hilft mir das auch wenn ich meinungen oder Erfahrungen mitgeteilt bekomme. Vielen dank, resume: es ist nach wie vor keine kündigung und offiziell kann sie uns erst in 3 jahren rausklagen nach bgb

Ist es denkbar, dass der Verkäufer dem Käufer eine entsprechende Vollmacht - möglicherweise im Kaufvertrag - erteilt hat? Eine Vollmacht, die auch zum Aussprechen einer Kündigung berechtigt?

Lieber Albarracin,

ich weiß, dieses Forum ist schon lange kein Expertenforum mehr, sondern schon länger ein reines Meinungsforum. Jeder darf und soll schreiben was er will, ungeachtet seiner Expertise und des Inhalts seiner Beiträge. Aber gerade wenn ich bei dir lese dass du Betriebsrat im ÖPNV und ehrenamtlicher Richter bist, komme ich beim Lesen deines Beitrags aus dem Kopfschütteln nicht mehr heraus:

Dein Hinweis auf die 3-jährige Sperrfrist nach § 577a BGB ist hier vollkommen deplatziert, und für die UPin extrem gefährlich. Diese Sperrfrist betrifft nämlich grundsätzlich nur umgewandelten Wohnraum. Als umgewandelten Wohnraum werden Wohnungen bezeichnet, die während der Mietzeit in Eigentumswohnungen umgewandelt und danach verkauft wurden.

Dank dieser Fehlinformation durch dich wiegt die UPin sich jetzt leider vollkommen zu Unrecht in Sicherheit:

Vielen dank, resume: es ist nach wie vor keine kündigung und offiziell kann sie uns erst in 3 jahren rausklagen nach bgb

Daher die dringende Bitte an dich:

Halte dich mit solchen Ratschlägen und Hinweisen bitte in Zukunft zurück! Sie sind nicht nur falsch, sondern können - so wie hier - brandgefährlich für den/die Ratsuchende(n) werden!

Viele Grüße
Daniel