Kündigung ohne Kündigung

Wir wohnen seit 24 Jahren in einem Haus. Der Vermieter hat das Haus verkauft. Wir haben keine Kündigung erhalten, die Nachbarn haben uns erzählt dass das Haus verkauft wird. Der Verkäufer (unser Vermieter) sagt auch nichts aus, er möchte keinen Streit. Jetzt fordert uns die neue Vermieterin auf, das Haus in einem halben Jahr zu verlassen. Wie gesagt, ohne offizielle Kündigung. Wie sieht unsere Rechtslage aus. Müssen wir eine Kündigung einfordern, da anscheinend auch keine Kündigungsfristen gelten sollen. Die neue Vermieterin möchte unser Haus wegreissen und ein neues bauen, obwohl das Nachbarhaus ihrem Vater gehört und das auch ein Zweifamilienhaus ist. Vielen Dank für schnellstmögliche Ratschläge was wir machen sollen

Hallo Karin,

grundsätzlich ist es erstmal so, dass bei einem Verkauf Euer Mietvertrag auf den Käufer über geht und erstmals unverändert weiter läuft.

Bzgl. der Kündigungsfristen gibt es gesetzliche und vertragliche Regelungen.

Was steht den zur Kündigung in Eurem Mietvertrag?

Dein,
Ebenezer

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Wie Ebenezer schon schrieb, Euer Mietvertrag läuft nahtlos weiter und Ihr müßt keine Kündigung einfordern.
Eure Künidigungsfrist beträgt nach 24 jahren Mietdauer 9 Monate!
Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen!
An Eurer Stelle würde ich zur Forderung der neuen Besitzerin überhaupt keine Stellung beziehen und sie nach Ablauf des halben Jahres, wenn sie Euch wieder zum Auszug auffordert, vor die Tatsache der schriftlichen Kündigung stellen OHNE weitere Angaben, dass Ihr eine Kündigungsfrist von 9 Monaten habt. Das soll sie ruhig selbst raus finden.
Dann, der Abriss eines Hauses geht auch nicht nur weil man das will, sondern dazu bedarf es der Genehmigung von Stadt, Gemeinde etc. und die werden in der Regel, bei intakten Gebäuden nicht so einfach erteilt.
Also laßt die Dame auflaufen, Ihr gewinnt Dadurch Zeit und könnt Euch in Ruhe nach einer neuen Bleibe umschaun.
ramses90

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Da es um das eigene Dach über dem Kopf geht:

[  ] Nach einer ungefähren Schilderung wildfremden Leuten in einem Internet-Forum glauben
[x] Einen Beratungstermin bei einem Anwalt für Mietrecht mit allen Unterlagen wahrnehmen

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In welcher Form tat sie es?

Was immer auch das bedeuten mag.

zuerst stellt sich die Frage, kann die neue Vermiterin überhaupt schon wegen Eigenbedarfs kündigen? Denn dazu muss die Neue erstmal im Grundbuch stehen. Denn Ohne Grundbuch kein Eigentum, ohne Eigentum kein Eigenbedearf.

Indem sie uns ein schreiben in den Briefkasten gab dass sie ab januar Eigentümerin ist, uns ihre Bankverbindung mitgeteilt hat und dabei erwähnte wir sollen im 3. Quartal 2021 ausziehen

Wir haben keine kündigung erhalten, wir haben die pläne auf anfrage von den nachbarn erfahren, uns wurde weder vom alten vermieter noch von der neuen eigentümerin irgendetwas gesagt noch geschrieben

na dann habt ihr auch keine Kündigung.

Gute Idee, laufe jetzt auch mal durch die Gegend und werfe in sämtlichen Häuseren meine Bankverbindung mit der Bitte die Miete zu mir zu überweisen. Jipii ich bin reich.

Denke das lief im Detail sicherlich anders ab.

Was meinst du mit lief im detail anders ab. Wir wissen von den Nachbarn und auch vom alten vermieter dass sie das haus bekommt. In dem schreiben mit der Bankverbindung steht auch, dass sie noch nicht im grundbuch steht aber das in nächster zeit passieren wird. Ich denke wegen corona wird das nicht so schnell gehen

Genau so, ihr hatte nciht nur Ihr Schreiben sondern auch dazu die Inforation vom Eigentümer / Vermieter.

Aber alles mündlich

Dann würde ich die Miete no0ch nicht an die designierte Eigentümerin Zahlen, solange ich vom alten Eigentümer kein Schreiben dazu habe.

Ich frage nochmal genauer: Wie war die exakte Formulierung?

uninteressant, da die Kündigung schriftlich sein muss.

Deswegen habe ich gefragt, was da genau passiert ist. Lesen, was da schon steht, kann ich nämlich auch!

Das ist das Problem, es wird irgendwas Vages hingeschrieben, wo man alles Mögliche hineininterpretieren kann.

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Was du nicht sagst!?

Noch schriftlicher geht’s wohl kaum! Nochmal: das, was da steht, kann ich selbst lesen! Das solltest du auch tun. :stuck_out_tongue:

stimmt, das habe ich anders aufgenommen.

Es geht nicht ums eigene es geht um das gemietete Dach!
In diesem Stadium zu einem Anwalt zu raten als einzig richtige Vorgehensweise , kann eigentlich nur einem Anwalt oder einem rechtlich vollkommen unbewandertem Laien einfallen!
In der jetzigen Situation, mit einer VMin die von Mietrecht scheinbar vollkommen unbeleckt ist und von der man noch nichtmal weiss ob sie überhaupt schon als Eigentümerin im Grundbuch steht um ihre Rechte als VMin ausüben zu dürfen, braucht´s mit Sicherheit noch keinen Anwalt.
ramses90

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Meine Empfehlung war die Beratung durch einen Anwalt, nicht die Beauftragung eines Anwalts.
Was qualifiziert dich als Berater in mietrechtlichen Dingen?