Kündigung ohne Mahnung

Moin,
Mieter ist ALG2-Empfänger, die Miete wird direkt an den Vermieter ausgezahlt. Durch einen Fehler bei den Behörden wird die Mietzahlung eingestellt.
Als der zweite Monat nicht bezahlt wird, erhält der Mieter die Kündigung.
Lässt sich hier noch etwas machen?

Greetz
T.

Huhu,

Ja durch Zahlung heilen (543 BGB Absatz 2) http://www.hans-peterweber.de/mitteilungen-heilung-k…

Mit der Abmahnung siehe auch 569 2a " Einer Abhilfefrist oder einer Abmahnung nach § 543 Absatz 3 Satz 1 bedarf es nicht. "

Welcher Paragraph bei dir nun genau zu zuge kommt wage ich nicht zu sagen. Aber man sollte schleunigst mit den Amt und den Mieter in Verbindung treten um die Kündigung abzuwenden. Dazu langt in der Regel eine verpflichtungeserklärung des Amtes aus die Säumigen und kommenden Mieten zu übernehmen

Mietzahlungen sind ein Dauerschuldverhältnis und der Schuldner kommt hier auch ohne Mahnung in Verzug. Als Schuldner obliegt ihm aber die Prüfung vertrglich geregelter Zahlungen.

Demnach kann der VM bei Zahlungsrückstand i. H. v. 2 Monatsmieten gem. § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB fristlos kündigen.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__543.html

Zwar kann der M mit einen erstmaligen Rückstand durch vollständige Zahlung der Rückstände die fristlose Kündigung abwenden.

Eine wg. Mietvertragspflichtverletzung unpünktlicher Zahlung n. § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB hilfsweise mit ausgesprochene ordentliche Kündigung wäre allerdings wirksam.

G imager