Kündigung ohne Mietvertrag

Folgender Fall:

In einer erworbenen Wohnung lebt noch der Expartner des Verkäufers.
Es gibt keinen Mietvertrag und wird auch keine Miete gezahlt.
Muss der neue Besitzer, der die Wohnung selbst nutzen möchte, eine Kündigungsfrist einhalten, Eigenbedarf anmelden oder kann eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden? Welche Unannehmlichkeiten könnten auf den neuen Besitzer zukommen?

MfG

gewusst oder nicht?

Folgender Fall:

In einer erworbenen Wohnung lebt noch der Expartner des
Verkäufers.

Und der Verkäufer wohnte ebenfalls darin mit diesem Partner?
Und der Verkäufer weigerte sich im Notarvertrag zu erklären, die Sache geräumt zu übergeben? Dann weist du jetzt warum.

Es gibt keinen Mietvertrag und wird auch keine Miete gezahlt.
Muss der neue Besitzer, der die Wohnung selbst nutzen möchte,
eine Kündigungsfrist einhalten, Eigenbedarf anmelden oder kann
eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden? Welche
Unannehmlichkeiten könnten auf den neuen Besitzer zukommen?

Der Rest ist davon abhängig ob der neue Eigentümer dies wusste oder nicht? Also was wurde vereinbart?
Die Bandbreite reicht von illegaler Wohnungsbesetzung bis zur Kündigung

Der Verkäufer lies seinen Expartner nach der Trennung vor einem Jahr in einer seiner leerstehenden Wohnungen wohnen. Miete, Nutzungsentschädigung und Nebenkosten wurden nicht bezahlt. Darauf wurde hingewiesen und im Kaufpreis berücksichtigt (sehr günstig). „Es ist Sache des Käufers sich mit XYZ über die Räumung der Wohnung bzw. der Zahlung einer Nutzungsentschädigung und Nebenkosten auseinanderzusetzen“. Da kein Mietvertrag existiert und auch keine Miete gezahlt wurde, kann meiner Meinung nach kein Vertragsrecht geltend gemacht werden!? Ziel des neuen Besitzers ist natürlich eine gütliche Einigung aber auch eine schnellst mögliche Eigennutzung. Womit ist im schlimmsten Fall bei Uneinigkeit zu rechnen? Hier sind die ggf. rechtlichen Schritte, Kosten und die Zeitspanne interessant, über die sich ein solcher Prozess hinziehen kann!
Wie wäre z.B. das weitere Vorgehen nach unbeantworteter, schriftlicher Kontaktaufnahme mit Antwortfrist?

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Der Verkäufer lies seinen Expartner nach der Trennung vor
einem Jahr in einer seiner leerstehenden Wohnungen wohnen.
Miete, Nutzungsentschädigung und Nebenkosten wurden nicht
bezahlt. Darauf wurde hingewiesen und im Kaufpreis
berücksichtigt (sehr günstig). „Es ist Sache des Käufers sich
mit XYZ über die Räumung der Wohnung bzw. der Zahlung einer
Nutzungsentschädigung und Nebenkosten auseinanderzusetzen“.

Dann ist alles klar. Und es ist Sache des neuen Eigentümers.

Da kein Mietvertrag existiert und auch keine Miete gezahlt wurde,
kann meiner Meinung nach kein Vertragsrecht geltend gemacht
werden!?

Das hätte der Käufer gleich mal den Notar fragen sollen!
Es ist sehrwohl ein Mietverhältnis. Allein der Umstand des fehlenden schriftl. Vertrages reicht nicht aus. Es bestand ein mdl. Vertrag. Die Nichtzahlung einer Miete ist was anders. da ursprünglich keine vereinbart war, bestand auch kein Mietrückstand.

Ziel des neuen Besitzers ist natürlich eine gütliche
Einigung aber auch eine schnellst mögliche Eigennutzung.

Dann einfach wegen Eigenbedarf kündigen. Reagiert der Mieter nicht muss auf Räumung geklagt werden. Das kostet und dauert! Aber dafür war die Wohnung ja günstig.

Womit ist im schlimmsten Fall bei Uneinigkeit zu rechnen?

Räumungsklage und Entfernung des Mieters mit Polizeieinsatz. Ggf. Entmüllung der Wohnung durch weitere Spezialkräfte und Müllcontainer und bauliche Wiederherstellung der Wohnung bei Schädigungen der Bausubstanz/Einbauten durch den Mieter.

Hier sind die ggf. rechtlichen Schritte, Kosten und die Zeitspanne
interessant, über die sich ein solcher Prozess hinziehen kann!

Monate.

Wie wäre z.B. das weitere Vorgehen nach unbeantworteter,
schriftlicher Kontaktaufnahme mit Antwortfrist?

Wenn der Mieter bisher darauf nicht reagierte, dürfte anzunhemen sein, dass er freiwillig nicht ausziehen will.

Die Einhaltung des Rechtsweges ist die sichere Sache. Die mancherorts rechtlich fragwürdigen Methoden, nach dem der Wohnungsbesetzer morgens das Haus verließ, der Eigentümer eben schnell das Schloss wechselte, geht zwar schneller aber bleibt schwierig.

Moin,
etwas des beim Kauf eingesparten Geldes als Angebot für einen problemlosen Auszug angeboten, hat manchmal schon Wunder bewirkt.

Hi

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